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Union will Klage gegen Nachtragshaushalt noch im März einreichen

Archivmeldung vom 18.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Mathias Middelberg (2017)
Mathias Middelberg (2017)

Foto: Hermann Pentermann
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Unions-Fraktion will ihre Drohung wahrmachen und gegen den Nachtragshaushalt der Ampel-Koalition für 2021 klagen. Man plane die Verfassungsklage Ende der kommenden oder Anfang der übernächsten Woche in Karlsruhe einzureichen - verbunden mit einer einstweiligen Anordnung, sagte Unionsfraktionsvize Mathias Middelberg dem ARD-Hauptstadtstudio.

"Es geht darum, das Haushaltsrecht und die Kontrolle des Parlaments über die Gelder zu erhalten", so Middelberg. "Deshalb müssen wir klagen." Die Bundesregierung hatte kurz vor dem Jahreswechsel einen Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht, mit dem nicht benötigte Corona-Kredite in Höhe von 60 Milliarden Euro in Investitionsmittel für den Energie- und Klimafonds umgewandelt wurden. Die Union hält das Vorgehen für verfassungswidrig.

Zur Begründung sagte der CDU-Politiker, die grundgesetzlich festgeschriebene Schuldenbremse sei gegenwärtig nur ausgesetzt, um die Corona-Kosten zu bewältigen. Corona-Kredite dürften daher nicht für andere Haushaltszwecke verwendet werden. Dagegen argumentiert die Bundesregierung, dass Klimaschutz-Investitionen wegen der Coronakrise aufgeschoben worden seien und nun nachgeholt würden. Zuletzt hatte es Spekulationen gegeben, dass die Union auf ihre Klage verzichten könnte.

Sollte sie dem geplanten Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr zustimmen, so die Vermutung, könne sie kaum gegen das 60 Milliarden Euro Sondervermögen des Energie- und Klimafonds klagen. Nach Ansicht Middelbergs ist das geplante Bundeswehr-Sondervermögen jedoch nicht dem Vorgehen beim Energie- und Klimafonds zu vergleichen. Die Union könne dem Sondervermögen Bundeswehr nur zustimmen, wenn keine Mittel zweckentfremdet werden und die Gelder explizit in die Bundeswehr fließen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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