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Bundesverband öffentlicher Banken (VÖB) hilft Erben nicht mehr bei Kontensuche

Archivmeldung vom 30.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Bild: bbroianigo / pixelio.de

Der Bundesverband öffentlicher Banken (VÖB) unterstützt Erben nicht mehr bei der Suche nach Konten und Depots von Verstorbenen. Dies hat der VÖB in einem Brief an die Justizminister aller Länder mitgeteilt, der der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt. Man werde das Verfahren "im Zuge einer Straffung des Leistungsspektrums nicht mehr anbieten", heißt es demnach in dem Schreiben.

NRW- Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) kritisierte den Brief als "unsensible Mitteilung". Er sieht sich durch das Schreiben in seiner Forderung nach einem bundesweiten Register aller Bankkonten bestärkt. Nun sei klar, "wie notwendig die Verpflichtung der Banken zur aktiven Auskunfterteilung ist, damit Erben zu ihrem Recht kommen", sagte er der Redaktion.

Auch der Bundesverband Deutscher Nachlasspfleger (BDN) kritisierte das Vorgehen des VÖB. "Jetzt wird es noch schwerer, das Vermögen von Verstorbenen sicher zu erfassen" sagte Falk Schulz, Vorstand des BDN, der "Rheinischen Post".

Diese Kritik teilt Sybille Wolf-Mohr, Vorsitzende des Verbandes der Erbenermittler. Sie sieht es als "Verletzung der Kundentreue", wenn Geldhäuser sich echter Transparenz zu Konten verweigern. "Der Erbe ist der neue Kunde. Also müssten Informationen über Konten zentral zusammengeführt werden."

Zum Hintergrund: Im VÖB sind 29 weitgehend staatlich kontrollierte Finanzhäuser wie die Bayern LB, Portigon aus Düsseldorf (Ex-WestLB), Bremer Landesbank oder HSH Nordbank. Der Verband repräsentiert eine der vier Säulen des Kreditwesens, zu dem auch die Privatbanken, Sparkassen sowie die Volks- und Raiffeisenbanken gehören.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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