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Arbeiten im Homeoffice: DGB beharrt auf Rechtsanspruch der Beschäftigten

Archivmeldung vom 15.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Wohnzimmer  Bild: pixelio.de, Sturm
Wohnzimmer Bild: pixelio.de, Sturm

In der Diskussion um Arbeit im Homeoffice beharren die Gewerkschaften trotz scharfer Kritik der Arbeitgeber auf einem Rechtsanspruch der Beschäftigten. DGB-Chef Reiner Hoffmann sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Es ist doch völlig klar, dass einige Berufe sich nicht fürs Homeoffice eignen. Die Pflege muss am Menschen erbracht werden, und auch auf dem Bau wird man nicht zu Hause arbeiten können."

Dennoch könne es nicht ausschließlich ins Ermessen der Arbeitgeber gestellt sein, ob Beschäftigte ihre Ansprüche auf mehr Zeitsouveränität erfüllen können. Daher halte er einen Rechtsanspruch auf Homeoffice für richtig.

Das mobile Arbeiten hat nach den Worten von Hoffmann in einer Geschwindigkeit zugenommen, die vor der Corona-Pandemie nicht vorstellbar gewesen sei. Der DGB-Chef betonte: "Hier sehen wir Chancen: mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mehr Zeitsouveränität. Mobiles Arbeiten braucht aber auch verlässliche Rahmenbedingungen, die vor Entgrenzung der Arbeit und Überlastung der Beschäftigten schützen."

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hatte dagegen unlängst betont, es sei "blanker Unsinn, wenn das Arbeitsministerium per Gesetz ein Recht auf Homeoffice schaffen will". Ein Arbeitgeber müsse sein Unternehmen so organisieren können, wie es dem ganzen Betrieb mit seinen verzahnten Abläufen diene - "und nicht ausschließlich, wie es dem einzelnen Mitarbeiter dient".

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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