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Kabinett hat Änderung der Außenwirtschaftsverordnung beschlossen

Archivmeldung vom 08.09.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Das Bundeskabinett hat am 5.9.2005 die 71. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung beschlossen. www.otto-schmidt.de, berichtet

Mit der Änderung soll insbesondere der Erwerb von bestimmten Unternehmen der Rüstungsindustrie durch nicht in Deutschland ansässige Unternehmen schärfer kontrolliert werden.

Bereits jetzt ist der Erwerb von bestimmten Unternehmen der Rüstungsindustrie durch nicht in Deutschland ansässige Unternehmen meldepflichtig. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kann den Erwerb gemäß § 52 AWV untersagen, wenn wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik dies erfordern. § 52 AWV bezog sich bislang nur auf Unternehmen der Rüstungsindustrie, die Kriegswaffen im Sinn des Kriegswaffenkontrollgesetzes herstellen oder entwickeln. Mit der Änderung der Außenwirtschaftsverordnung wird sich die staatliche Kontrolle auch auf Unternehmen mit Kernkompetenzen in der militärischen Produktion beziehen, so zum Beispiel auf Unternehmen, die Dieselmotoren oder Getriebe für Panzer herstellen.

Die 71. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats und soll noch in dieser Woche in Kraft treten.

Quelle: Newsletter, Verlag Dr. Otto Schmidt

Kommentar:

Wäre es nicht auch sinnvoll ein ähnliches Gesetz zu erlassen, das es erschwert, bzw. unmöglich macht das deutsche Volksvermögen ins Ausland zu verhökern? Hier sei vor allem an Wasser und Energie erinnert.

M. Dahlke

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