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Wirtschaft kritisiert "erhebliche Belastungen" durch DSGVO

Archivmeldung vom 24.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben

Bild: Eigenes Werk /OTT

In der deutschen Wirtschaft herrscht auch zwei Jahre nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erheblicher Unmut über die EU-Vorschriften.

Die von der EU-Kommission bemängelte unterschiedliche Ausstattung der Aufsichtsbehörden führe zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der europäischen Wirtschaft: "Viele kleine Unternehmen haben die Sorge, dass ihnen strenger auf die datenschutzrechtlichen Finger geschaut wird als großen, internationalen Playern, die über wesentlich mehr Datenvolumina verfügen", sagte die Rechtsexpertin des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Annette Karstedt-Meierrieks, dem "Handelsblatt".

Der DIHK hatte die EU-Kommission in seiner Stellungnahme zur Evaluierung der DSGVO aufgefordert, auch inhaltlich das Gesetz zu prüfen und Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen insbesondere bei den Dokumentationspflichten zu schaffen. "Die Umsetzung der DSGVO belastet nach wie vor viele Unternehmen erheblich", sagte Karstedt-Meierrieks. Der Unions-Wirtschaftsflügel verspricht Abhilfe. "In Deutschland müssen wir auf jeden Fall die Sonderbelastungen für unsere Unternehmen reduzieren, damit sie im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden", sagte der Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Carsten Linnemann (CDU), dem "Handelsblatt".

Dazu gehörten zum Beispiel die Abmahnungen, die es nur in Deutschland zusätzlich zu der Kontrolle der Datenschutzbehörden gebe, und "auch die Pflicht für deutlich mehr Unternehmen als in anderen EU-Ländern, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen". Die Grundidee eines einheitlichen Datenschutzstandards hält Linnemann zwar für richtig. "Faktisch haben wir aber weiter einen Flickenteppich, weil einige Länder wie Deutschland strengere Regeln haben und andere Länder die Verstöße nicht richtig verfolgen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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