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Bundeskartellamt würde bei Fusion von Air Berlin und Lufthansa Strecken überprüfen

Archivmeldung vom 22.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundeskartellamt Logo
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Falls die Lufthansa tatsächlich, wie spekuliert wird, Air Berlin übernimmt, würden die europäischen und deutschen Kartellbehörden insbesondere prüfen, ob die beiden Unternehmen auf manchen Strecken einen zu hohen Marktanteil haben. Dies sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, der "Rheinischen Post" (Freitagausgabe).

Er wolle zwar nicht über "ungelegte Eier" spekulieren, sagte er, doch für den Fall der Fälle wäre "klar, dass die EU-Kommission oder wir uns den gesamten betroffenen Markt anschauen würden und dabei auch im Blick hätten, ob auf bestimmten Strecken eine zu hohe Marktmacht entstünde". Schon jetzt überprüfe das Kartellamt, ob der sogenannte "Wet-Lease" von 38 Jets von Air Berlin an Lufthansa in Ordnung gehe, sagte Mundt der Redaktion: "Für die EU ist diese Kooperation kein Zusammenschluss im Sinne des europäischen Rechts, wir prüfen das jetzt nach dem deutschen Kartellrecht. Immerhin würde von der künftigen Air Berlin ein Drittel der Flotte für den Hauptwettbewerber fliegen. Es gibt da bisher keinerlei Vorentscheidung."

Quelle: Rheinische Post (ots)

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