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Verdeckte Ermittlungen bei Kundenberatern in Banken

Archivmeldung vom 14.07.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.07.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/AllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/AllSilhouettes.com / pixelio.de

Getarnte Testkunden der staatlichen Finanzaufsicht könnten bald Kundenberater von Banken in verdeckten Ermittlungen kontrollieren: Die Bundesregierung prüft nach Informationen der Zeitungen der WAZ-Mediengruppe eine gesetzliche Regelung für den Einsatz solcher Testkunden in Banken. Dazu soll eine entsprechende Ermächtigung ins Wertpapierhandelsgesetz eingefügt werden, nachdem ein früherer Anlauf an Datenschutzbedenken gescheitert war.

"Wir haben die Absicht, den Einsatz von Testkunden zu ermöglichen", sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. Allerdings werfe der Einsatz  rechtliche Fragen vor allem im Hinblick auf den Datenschutz und die Grundrechte der Bankberater auf, die in der Regierung derzeit eingehend geprüft würden. Die Bundesregierung hatte zuvor den Bundesrat in einem Schreiben über die laufende Prüfung informiert: Die Länderkammer hatte im Juni den Einsatz solcher Ermittler gefordert.

Das beteiligte Verbraucherschutzministerium erklärte: "Wir hoffen, dass es gelingt, das Projekt so bald wie möglich zu starten." Diese Art der Testkäufe durch die Finanzaufsicht "kann einen wichtigen Beitrag zu einer besseren Anlageberatung leisten", sagte ein Ministeriumssprecher.

Verbraucherschützer begrüßten das Vorhaben: Der geplante Einsatz von Testkunden sei "ein sehr wichtiges Instrument", sagte der Finanzexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Frank-Christian Pauli. Nach den Plänen soll die Finanzaufsicht Bafin eigene Beamte oder externe Auftragnehmer als getarnt agierende Testkunden in Banken entsenden, um dort in Beratungsgesprächen die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu prüfen - bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen. Die Bundesregierung hatte den Einsatz Ende 2010 schon einmal vorbereitet, allerdings hielt sie damals eine Gesetzesänderung nicht für notwendig: Der Bundesdatenschutzbeauftragte erhob aber Bedenken gegen Ermittlungen ohne gesetzliche Grundlage, daraufhin wurden Vorbereitungen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wieder gestoppt.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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