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Unternehmensteuerreform darf Mittelstand nicht schwächen

Archivmeldung vom 01.02.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Vor einer anhaltenden Benachteiligung des Mittelstands gegenüber den Konzernen durch die Unternehmensteuerreform hat der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, gewarnt.

"Die Unternehmensteuerreform entlastet die Klein- und Mittelbetriebe nicht, sondern schwächt deren Ertragskraft", betonte er bei einem Parlamentariertreffen des BVMW vor Beginn der heutigen "Elefantenrunde" beim Bundesfinanzminister zur Reform der Unternehmensbesteuerung.

Ohoven wandte sich besonders gegen eine unterschiedslose Hinzurechnung von Zinsaufwendungen, Leasingraten, Mieten, Lizenzen usw. zur Gegenfinanzierung der Unternehmensteuerreform: "Diese faktische Steuererhöhung trifft den Mittelstand ins Mark, weil er auf Fremdfinanzierung angewiesen ist. Finanzierungskosten dürfen daher nicht hinzu-gerechnet werden."

Als schädlich für den Mittelstand bezeichnete er auch die geplante Abschaffung der degressiven AfA und der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Dies behindere Innovationen und wirke sich unmittelbar auf Binnennachfrage und Arbeitsplätze aus. "Deshalb darf es keine Verschlechterung der Abschreibung geben", so Ohoven.

Im Kontext der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer mahnte der Mittelstandspräsident Rechtssicherheit und Kalkulierbarkeit an, um die Fortführung von Unternehmen beim Generationenwechsel zu sichern. "Das übertragene Betriebsvermögen bei Klein- und Mittelbetrieben muss sofort von der Erbschaftsteuer befreit werden", forderte Ohoven.

Quelle: Pressemitteilung BVMW

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