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Netzagentur erhöht Mindestgebote bei 5G-Auktion deutlich

Archivmeldung vom 05.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Elf Wochen nach dem Start der Versteigerung von 5G-Frequenzen hat die Bundesnetzagentur die Höhe der Mindestgebote angehoben. Firmen müssen seit Mittwochmittag Konkurrenten in der Auktion mit mindestens 13 Millionen Euro überbieten, schreibt das "Handelsblatt" in seiner Donnerstagausgabe unter Berufung auf Branchenkreise.

Ein Sprecher der Bundesnetzagentur bestätigte den Schritt auf Anfrage: "Ziel ist eine Beschleunigung der Auktion." Bislang hatte die Behörde noch nie in einer laufenden Auktion die Mindestgebote angehoben. Die höhere Anforderung gilt seit Mittwochmittag. Sie betrifft den für 5G besonders wichtigen Bereich von 3,6 Gigahertz, in dem 29 der insgesamt zur Versteigerung stehenden 41 Frequenzblöcke liegen. Zuvor hatte die Mindesthöhe bei zwei Prozent der bisherigen Höchstgebote und damit in den meisten Blöcken bei etwa 2,6 Millionen Euro gelegen.

Die Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen in Deutschland dauert so lange wie noch nie: Das Verfahren hat bereits am 19. März begonnen – es endet erst, wenn keine Firma mehr Gebote abgibt. Bislang sind mehr als 460 Runden absolviert. Zuletzt stritten die Unternehmen meist nur um einzelne Blöcke, trotzdem kam es zu keinem Abschluss. In Deutschland wurden schon mehrfach Frequenzen versteigert, aber noch nie hat eine Auktion so lange gedauert wie in diesem Jahr. 2010 hatten die Mobilfunker insgesamt 4,4 Milliarden Euro in 224 Runden für die Frequenzen bezahlt, 2015 waren es rund fünf Milliarden Euro in 181 Runden. Im Jahr 2000, bei der Versteigerung der UMTS-Frequenzen, überweisen die Firmen sogar 50,8 Milliarden Euro.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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