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Bundesregierung will Regeln für "grauen" Kapitalmarkt schaffen

Archivmeldung vom 18.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle
Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle

Die Bundesregierung will klare Regeln für den so genannten grauen Kapitalmarkt formulieren. Dazu gehören schriftliche Informationen für freie Finanzprodukte und schärfere Anforderungen an gewerbliche Anlagevermittler. Das "Graumarkt-Gesetz" soll garantieren, dass die Vermittler sich beim Vertrieb von Finanzprodukten künftig an die gleichen Regeln halten wie Banken. Noch bestehende Regelungslücken im Bereich des grauen Kapitalmarktes würden nun endlich geschlossen, kündigte Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) an.

Unter dem "grauen" Kapitalmarkt wird der nicht durch Rechtsvorschriften und Behörden kontrollierte Geldanlagemarkt verstanden. Auf diesem nicht regulierten Kapitalmarkt bemühen sich Investoren aller Art, Geld aufzutreiben. Dies fließt häufig in nicht einmal näher beschriebene Projekte. Dabei versprechen die Vermittler hohe Renditen. Finanzanlagenvermittler sollen künftig unter anderem Beratungsprotokolle erstellen, den Kunden Beipackzettel aushändigen, ihre Provisionen offenlegen und deutlich schärfere Qualifizierungs- und Registrierungspflichten erfüllen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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