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DIW beziffert Fachkräftebedarf auf jährlich 500.000 Beschäftigte

Archivmeldung vom 20.07.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.07.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Hellsehen, Prognose, Raten, Vermuten (Symbolbild)
Hellsehen, Prognose, Raten, Vermuten (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, hat vor einer Verschärfung des Fachkräftemangels in den kommenden Jahren gewarnt. "Bereits heute gibt es mehr als eine Million offener Stellen und einen akuten Arbeitskräftemangel", sagte er dem "Handelsblatt".

Der Mangel bestehe nicht nur bei hochqualifizierten Fachkräften, sondern in fast allen Berufen und bei den meisten Qualifikationen. "Daher wird Deutschland in den nächsten zehn Jahren jedes Jahr 500.000 zusätzliche Beschäftigte benötigen." Den Arbeitskräftemangel sieht Fratzscher als eine "Bedrohung für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und den Wohlstand, den wir heute in Deutschland genießen".

Ein neues Fachkräftezuwanderungsgesetz werde jedoch bei nicht ausreichen. Der Ökonom mahnte, verstärkt den Fokus die Erwerbstätigkeit von Frauen zu legen. Viele Frauen in Teilzeit würden gerne mehr arbeiten, wenn die finanziellen, familiären und bürokratischen Rahmenbedingungen besser wären. "Daher muss die Bundesregierung sich endlich auf den Abbau von Hürden für die Erwerbstätigkeit von Frauen fokussieren", sagte Fratzscher. Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Peter Adrian, hält ein Nachsteuern bei der Zuwanderung für überfällig: "Wir müssen in Deutschland in den nächsten zehn Jahren den demografisch bedingten Wegfall von vier bis fünf Millionen Arbeitskräften kompensieren", sagte Adrian dem "Handelsblatt".

Damit die Fachkräfteeinwanderung auch praktisch funktioniere, müsse es funktionierende Auslandsvertretungen, Visastellen und Ausländerbehörden geben. "Es kann nicht sein, dass Sie als Arbeitgeber erst dem Mitarbeiter in der Ausländerbehörde hinterherrennen müssen, der für die Genehmigung zuständig ist", sagte Adrian.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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