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Wirtschaftsweise Grimm: Aussetzung der Insolvenzordnung riskant

Archivmeldung vom 22.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ruinenbaudenkmal, hier das Sauerstoffwerk II in Peenemünde (Symbolbild)
Ruinenbaudenkmal, hier das Sauerstoffwerk II in Peenemünde (Symbolbild)

Foto: Darkone
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Ökonomin und Wirtschaftsweise Veronika Grimm warnt vor einer weiteren Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzordnung. "Die Aussetzung der Insolvenzordnung ist eine riskante Gratwanderung. Im Moment erkennt ein Unternehmen nicht, ob es eine Geschäftsbeziehung mit einem letztendlich nicht zahlungsfähigen Betrieb eingegangen ist", sagte die Volkswirtin "Zeit-Online".

In dem Moment, in dem die Insolvenzordnung wieder gelte, könnte ein Dominoeffekt einsetzen. Ein insolventes Unternehmen könnte andere mit in die Pleite reißen. "Es geht also um eine Abwägung zwischen dem Gläubigerschutz und dem Anliegen, eine weitere Destabilisierung der Wirtschaft durch Insolvenzen zu vermeiden", so Grimm, die seit einem Jahr Mitglied im Sachverständigenrat ist und die Bundesregierung in Wirtschaftsfragen berät.

Die Ministerpräsidenten und die Bundesregierung hatten am Dienstag beschlossen, die Insolvenzantragspflicht für weitere drei Monate auszusetzen, bis Ende April. Damit müssen überschuldete Unternehmen seit nunmehr zehn Monaten keinen Insolvenzantrag mehr stellen. "Mittelfristig werden aber dennoch nicht alle Unternehmen die Krise überstehen", sagte die Wirtschaftsweise. Die Verlängerung des Lockdowns hält Grimm für verkraftbar. "Auch wenn nun die Maßnahmen noch einmal verlängert werden: Ein Einbruch der Wirtschaft wie im Frühjahr ist nicht zu erwarten", sagte die Ökonomin "Zeit-Online".

Anders als im Frühjahr 2020 seien die Lieferketten nicht unterbrochen. Zudem hätten die nun geschlossenen Bereiche wie Gastronomie und Handel nur einen geringeren Anteil an der Bruttowertschöpfung. "Werden diese Unternehmen durch Überbrückungshilfen und Kurzarbeitergeld gestützt, so können sie ihre Tätigkeit wieder aufnehmen, sobald Lockerungen möglich sein werden. Nicht jedes Unternehmen wird durch die Krise kommen, aber insgesamt kann mit Ende der Beschränkungen eine rasche wirtschaftliche Erholung eintreten", sagte die Wirtschaftsweise.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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