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NRW-Einzelhandel sieht Wettbewerbsverzerrung durch Corona-Regeln

Archivmeldung vom 16.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Coronavirus (Symbolbild)
Coronavirus (Symbolbild)

Bild von Carola68 ***Die Welt ist bunt...*** auf Pixabay

In der Diskussion um Lockerungen bei den Öffnungsmöglichkeiten sieht der nordrhein-westfälische Einzelhandel Nachbesserungsbedarf. "Wir sind froh für jeden, der jetzt öffnen kann. Es besteht aber eine grobe Wettbewerbsverzerrung zwischen denen, die öffnen dürfen, und denen, die geschlossen bleiben müssen", sagte Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes NRW, der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

"Wir appellieren an die Landesregierung zu prüfen, ob Unternehmen, die die Flächen begrenzen, nicht doch öffnen können", so Achten. Er hoffe auf eine schnelle Lösung: "Es wäre gut, wenn das schon vor dem Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten am 30. April passiert." Bislang dürfen in NRW neben Autohäusern und dem Buchhandel zwar auch Möbelhäuser und der Babyfachhandel öffnen, Textilhändler und Warenhäuser dagegen nicht. Das gilt auch dann, wenn sie ihre Flächen begrenzen.

Quelle: Rheinische Post (ots)


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