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Nach Air-Berlin-Pleite klagen 2000 Piloten und Flugbegleiter

Archivmeldung vom 23.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG
Bild: Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG

Nach der Insolvenz Air Berlins klagen nahezu 2000 Piloten, Flugbegleiter und Bodenkräfte beim Arbeitsgericht in Berlin. »Seit dem 1. Dezember sind bei uns 1889 Verfahren eingegangen«, sagte Gerichtssprecherin Dr. Andrea Baer dem Westfalen-Blatt. Die Klagen richteten sich gegen Air Berlin und den Insolvenzverwalter. Die Klageflut sei so enorm, dass das Gericht Großkanzleien gebeten habe, die Schriftsätze nicht zu faxen, weil sonst die Faxgeräte für Tage blockiert seien. »Manche Anwälte lassen uns deshalb Aktenberge mit Autos bringen.«

Air Berlin hatte im August 2017 Insolvenz angemeldet. Teile wurden von Lufthansa und Easyjet übernommen. In den meisten Arbeitsgerichtsverfahren wenden sich frühere Air-Berlin-Mitarbeiter gegen ihre Kündigung. Sie argumentieren, es habe einen Betriebsübergang gegeben. Liegt ein Betriebsübergang auf einen neuen Inhaber vor, bleiben die Arbeitsverhältnisse bestehen. So sieht es das Bürgerliche Gesetzbuch vor.

Dr. Andrea Baer sagte, in den wenigen bisher entschiedenen Fällen seien alle Piloten mit dem Versuch gescheitert, die Übernahme von Air-Berlin-Teilen als Betriebsübergang anerkennen zu lassen. Erfolgreich seien dagegen einzelne Klagen des Bodenpersonals gewesen. »Bei der Auswahl, wen man sofort entlässt und wen man noch für die Zeit der Abwicklung beschäftigt, wurde nicht immer nach sozialen Gesichtspunkten vorgegangen.« Es sei aber fraglich, ob die erfolgreichen Kläger ihre finanzielle Ansprüche durchsetzen könnten.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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