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Handelsblatt korrigiert Fehler in der Berichterstattung: Debeka unterhält kein "geheimes System" von Zuträgern unter Beamten

Archivmeldung vom 06.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Die Hauptverwaltung der Debeka in Koblenz
Die Hauptverwaltung der Debeka in Koblenz

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Handelsblatt hat jetzt unter anderem zwei Kernthesen seiner Berichterstattung über die Debeka richtig gestellt, die Grundlage für ausdauernde Veröffentlichungen der Zeitung gegen die Versicherungsgruppe war. Zum einen hat das Handelsblatt zugegeben, dass das Vertriebssystem der Debeka nicht wie behauptet "geheim", sondern im Gegenteil "öffentlich" ist.

Zum anderen stellt es klar, dass die Debeka so genannten Tippgebern für Versicherungen nicht für die Weitergabe persönlicher Daten eine Prämie bezahlt, sondern nur bei erfolgreichem Vertragsabschluss. Die Debeka hofft, mit der nun erwirkten gerichtlichen Richtigstellung zum besseren Verständnis und einer objektiven Berichterstattung beitragen zu können. Die Kundengewinnung über Tippgeber mit damit verbundenen Prämien ist bei der Debeka also in diesem Punkt vergleichbar mit Kundenwerbung für Zeitungsabonnements. So zahlt beispielsweise das Handelsblatt Werbern für die Zuführung von Neukunden eine Prämie von 250 Euro. Auch in einem weiteren Punkt musste das Handelsblatt Fehler in der Berichterstattung einräumen.

Wie das Handelsblatt die These entwickelte, dass es sich bei den nebenberuflichen Tippgebern und Mitarbeitern um "geheime Zuträger" unter den deutschen Beamten handelt, ist unklar. In seiner Richtigstellung vom 24. Juli 2014 schreibt das Handelsblatt: "Damit meinten wir lediglich, dass nicht jedem dieses Verfahren bekannt ist." Nach dieser Definition wäre wohl nahezu alles "geheim", weil es "nicht jedem" bekannt ist. Nach Angaben der Debeka ist die Zusammenarbeit mit nebenberuflichen Mitarbeitern schon seit über 100 Jahren üblich. Auch die Bundesregierung hat auf Anfrage erklärt, dass 34 Versicherungsunternehmen mit Tippgebern zusammenarbeiten. Damit ist diese gängige Praxis also sehr wohl öffentlich bekannt. Das bestätigen auch Medienberichte, die in der Vergangenheit immer wieder über den Weg der Debeka berichten, dass zufriedene Mitglieder "ihre" Versicherung weiterempfehlen.

In der Richtigstellung des Handelsblatts heißt es insbesondere: "In der Ausgabe vom 13. November 2014 haben wir berichtet, dass die Debeka ein geheimes System von Zuträgern und Zuwendungen unterhalte". Dies ist falsch. Das Handelsblatt berichtigt daher: "Hierzu stellen wir klar, dass die Debeka öffentlich für die Nennung von Interessenten für Verträge wirbt." Weiterhin behauptete das Handelsblatt, die Debeka "lege nicht offen, dass sie Beamte für die Nennung persönlicher Daten bezahle." Auch dies ist falsch. Das Handelsblatt schrieb jetzt: "Sie zahlt für die Nennung von Interessenten nur bei Vertragsabschluss."

Die Debeka sieht sich durch die Richtigstellung in ihrer Position bestätigt, dass es sich bei den vom Handelsblatt aufgeführten Kritikpunkten um falsche Handlungen einzelner Personen, also Einzelfälle, handelt. Der Vorstandsvorsitzende der Debeka, Uwe Laue, hatte zuletzt am 21. Mai 2014 erklärt: "Jeder Einzelfall ist ein Einzelfall zu viel." Die Unternehmensgruppe hatte in den vergangenen Monaten bereits umfangreiche Maßnahmen präsentiert, um derartige Einzelfälle erkennen und unterbinden zu können. Die Debeka hat weiterhin ein hohes eigenes Interesse an der Aufklärung der Vorgänge und arbeitet aktiv mit den Ermittlungsbehörden zusammen.

Quelle: Debeka Versicherungsgruppe (ots)

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