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Verwaltung von .GMBH-Domains könnte in die USA gehen

Archivmeldung vom 22.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Angela Parszyk / pixelio.de
Bild: Angela Parszyk / pixelio.de

Die Verwaltung der Domain-Endung .GMBH könnte einem Unternehmen aus den USA zufallen. Nach Mitteilung der TLDDOT GmbH, einem der Bewerber für .GMBH, ist dies ein mögliches Ergebnis des Zulassungsverfahrens bei der Internet-Verwaltungsorganisation ICANN. Unternehmen, die eine Domain entsprechend ihrer Rechtsform, wie beispielsweise meinefirma.gmbh, kaufen wollen, müssten dies dann bei einem Betreiber aus den USA tun.

Um .GMBH bewerben sich 2 deutsche und 3 US-amerikanische Unternehmen, von denen nur die TLDDOT GmbH die Unterstützung maßgeblicher Verbände sowie der Regierungen Österreichs und der Schweiz genießt, in denen die Rechtsform der GmbH ebenfalls gilt. Die Bundesregierung hat aus wettbewerbsrechtlichen Erwägungen keine klare Unterstützung erklärt. Über die Vergabe von .GMBH nun in einem Auktionsverfahren entschieden.

Nach Meinung von Prof. Dr. Marcus Lutter, Sprecher des Zentrums für Europäisches Wirtschaftsrecht der Universität Bonn, wäre "die Verwaltung der Rechtsform GmbH in den USA außerordentlich misslich, läge doch der Internet-Auftritt von mehr als einer Million deutscher GmbHs in den Händen eines amerikanischen Unternehmens."

"Europäische Datenschutzbestimmungen finden bei einer Verwaltung von .GmbH in den USA keine Anwendung," erläutert der Düsseldorfer IT-Rechtsexperte Michael Heller. "Zudem müssten dann die Inhalte unter .GMBH-Domains, trotz deutschem Domaininhaber, auch US-Gesetzen genügen. Damit droht dem deutschen .GMBH-Domaininhaber eine unmittelbare Haftbarkeit in den USA, wie dies bereits heute bei .com der Fall ist."

"Wenn nicht sichergestellt wird, ob es sich beim Inhaber einer .GMBH-Domain überhaupt um ein Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH handelt, ist eine wettbewerbsrechtlich relevante Täuschung des (Rechts-) Verkehrs und eine Zuordnungsverwirrung des Verbrauchers und Internet-Nutzers mehr als wahrscheinlich, eine effektive Rechtsdurchsetzung durch deutsche Gerichte dagegen unwahrscheinlich," stellt Rüdiger Eisele, Rechtsanwalt und Justiziar beim Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) fest.

Die TLDDOT GmbH fordert Interessenvertreter und Meinungsbildner aus Politik und Wirtschaft dazu auf, sich unverzüglich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu wenden, damit die Interessen der Industrie- und Handelskammern, der Verbände, der heimischen Wirtschaft und insbesondere der Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH bei der Verwendung von .GMBH gewahrt werden.

Quelle: TLDDOT GmbH (ots)

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