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Unternehmer erwägen rechtliche Schritte gegen Metaller-Streiks

Archivmeldung vom 29.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Stephanie Hofschläger / pixelio.de
Bild: Stephanie Hofschläger / pixelio.de

Die Metall-Arbeitgeber drohen der IG Metall, sie wegen der angekündigten Streiks zu verklagen. "Wir behalten uns vor, rechtliche Schritte einzuleiten", sagte der Hauptgeschäftsführer der bayerischen Arbeitgeber, Bertram Brossardt, der "Süddeutschen Zeitung".

Die Arbeitgeber halten die Forderungen der Gewerkschaft zum Teil für diskriminierend und rechtswidrig. Tarifrunden in der Metall- und Elektroindustrie verlaufen zwar traditionell kämpferisch. Doch legen sowohl die Arbeitgeber als auch die IG Metall eigentlich Wert darauf, die Sache untereinander zu regeln, und nicht die Arbeitsgerichte zu bemühen. Diesmal könnte das anders sein.

Die Arbeitgeber widersetzen sich vehement einer Forderung der IG Metall: dass jeder der 3,9 Millionen Beschäftigten in der Branche das Recht haben soll, seine wöchentliche Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 28 Stunden zu reduzieren - und dass die Firma den dadurch entstehenden Verdienstausfall teilweise erstatten soll; jedenfalls dann, wenn es sich um Schichtarbeiter handelt oder um Arbeitnehmer, die sich um ihre Kinder oder ihre kranken Eltern kümmern wollen. Seit Wochen sagen die Arbeitgeber, dass sie Gespräche darüber ablehnen. Ihr bayerischer Hauptgeschäftsführer Brossardt sagte, die Forderung verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, weil sie "zu einem unterschiedlichen Stundenentgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit führt": Arbeitnehmer, die ihre Vollzeit verkürzten, würden besser bezahlt, als Arbeitnehmer, die immer schon in Teilzeit arbeiteten. Die IG Metall wiederum erweckte den Eindruck, juristische Problem könnten überwunden werden.

Auf SZ-Anfrage schlug die Gewerkschaftszentrale indirekt vor, heutige Teilzeit-Arbeitnehmer genauso zu bezahlen wie Vollzeit-Arbeitnehmer, die künftig ihre Arbeitszeit verkürzen - und ihnen auch das Recht zu geben, ihre Arbeitszeit auf Vollzeit zu erhöhen. "Wir meinen, dass diese Option auch den heute in Teilzeit beschäftigten Kolleginnen und Kollegen offen stehen soll", hieß es jedenfalls in dem Statement der Gewerkschaft. "Wenn die Arbeitgeber Bedenken haben, sollen sie mit uns konstruktiv Lösungen erarbeiten."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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