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VhU zum Hauptsacheverfahren Flughafenausbau

Archivmeldung vom 28.05.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.05.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) teilt die rechtliche Bewertung des hessischen Wirtschaftsministers beim Ausbau des Flughafens Frankfurt Main im nächste Woche beginnenden Hauptsacheverfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel.

"Wir begrüßen, dass Minister Posch den gültigen Planfeststellungsbeschluss bis zum Bundesverwaltungsgericht verteidigt und die Zahl der Ausnahmen vom Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr nicht verringert. Einen Weltflughafen nachts dicht zu machen, würde tausende Arbeitsplätze in der Logistikbranche kosten. Der Planfeststellungsbeschluss ist ein vernünftiger Kompromiss zwischen den berechtigten Lärmschutzinteressen der Anwohner und den Notwendigkeiten der Luftverkehrswirtschaft", erklärte Volker Fasbender, Hauptgeschäftsführer der VhU. Im Übrigen habe sich die Luftverkehrswirtschaft freiwillig zu dem vom Regionalen Dialogforum entwickelten "Anti-Lärm-Pakt" bekannt, der durch viele Veränderungen in den An- und Abflugverfahren zur Lärmreduktion beitrage, wenn dem Frankfurter Flughafen die Perspektive einer weltweiten Verkehrsdrehscheibe (Hub) offengehalten werde. Die VhU erinnerte an die zwei wegweisenden Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zu den Flughäfen Berlin-Schönefeld und Leipzig 2006. "Darin hat das Gericht erstmals betont, dass in Einzelfallbetrachtungen die besonderen standortspezifischen Gründe für Nachtflüge zu berücksichtigen sind", so Fasbender. Im Frühherbst 2007 habe das hessische Wirtschaftsministerium mit Hilfe externer Fachleute einen Nachtflugbedarf von 71 Flugbewegungen zwischen 23 und 5 Uhr ermittelt. Danach sei klar, dass ein ausnahmsloses Nachtflugverbot Bedeutung und Funktionsweise des Weltflughafens Frankfurt verkenne. "Ein Planfeststellungsbeschluss ohne Ausnahmen vom Flugverbot zwischen 23 und 5 Uhr wäre rechtswidrig gewesen und hätte spätestens durch die Richter in Leipzig korrigiert werden müssen." Fasbender betonte, die 17 Ausnahmen seien aus Sicht der hessischen Unternehmen immer noch eine massive Einschränkung und Benachteiligung heimischer Flugverkehrs- und Logistikunternehmen im globalen Wettbewerb. Allein die Lufthansa habe einen Bedarf von 41 Flügen in der Mediationsnacht bis 2020 fluggenau nachgewiesen.

Quelle: Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU)

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