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Steuererklärung: Spendenquittung nicht immer nötig

Archivmeldung vom 10.01.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.01.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Im vergangen Jahr haben die Deutschen so viel Geld gespendet wie nie zuvor - ob für die Opfer von Naturkatastrophen, die Welthungerhilfe oder andere gemeinnützige, mildtätige oder Stiftungszwecke. Damit die finanzielle Großzügigkeit auch steuermindernd vom Fiskus anerkannt wird, ist normalerweise eine Spendenquittung erforderlich - zumindest wenn es um eine Summe von mehr als 100 Euro geht.

Unter 100 Euro reichen als Nachweis auch ein Bareinzahlungsbeleg oder der Kontoauszug. Darauf weist der Verband der PSD Banken e.V. hin.

Für die Steuererklärung 2005 gelten beim Nachweis von Spenden und Zuwendungen im Zuge der Tsunami-Katastrophe vereinfachte Regelungen. Mit einem Erlass hatte das Bundesfinanzministerium nach der Flut in Südost-Asien verfügt, dass auch bei Spenden von mehr als 100 Euro keine Spendenquittung erforderlich ist (vereinfachter Zuwendungsnachweis). Voraussetzung: Das Geld floss bis zum 30. Juni 2005 auf ein Sonder-Spendenkonto für die Flutopfer.

Die Vereinfachung gilt auch für so genannte Telefonspenden im Zuge der Flutkatastrophe, die häufig über TV beworben werden und bei denen pro Anruf automatisch ein bestimmter Betrag an Hilfsprojekte fließt. Spender sollten dann bei ihrer Steuererklärung einen Einzelverbindungsnachweis aus der Telefonrechnung mit Angabe der Organisation und der Spendenhotline einreichen.

Quelle: Pressemitteilung Banktip.de

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