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VW-Urteile wohl frühestens 2018

Archivmeldung vom 12.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Daniel Gast / pixelio.de
Bild: Daniel Gast / pixelio.de

Entgegen früherer Medienberichte geht die Staatsanwaltschaft Braunschweig nicht davon aus, in diesem Jahr eines ihrer vier Dieselgate-Strafverfahren oder das Bußgeldverfahren gegen VW abschließen zu können. Die Ermittlungen seien noch längst nicht so weit, sagte Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe dem Nachrichtenmagazin Focus.

Mittlerweile seien neben den 47 Beschuldigten über 100 Zeugen vernommen worden. Erst wenn alle Dokumente gesichtet und alle Befragungen ausgewertet sind, sei eine Entscheidung über Anklagen, Strafbefehle beziehungsweise einen Bußgeldbescheid möglich, so Ziehe. Als bemerkenswert nannte es Ziehe, dass eine Reihe von Beschuldigten jetzt schon ausführlich auf die Fragen der Ermittler antworteten.

In vergleichbaren Verfahren packen Beschuldigte in der Regel erst aus, nachdem Anklage erhoben wurde und ihre Anwälte Akteneinsicht nehmen konnten. Anders im VW-Verfahren, so Ziehe: Den Betroffenen sei zum Teil offensichtlich sehr daran gelegen darzustellen, dass sie nicht alleinverantwortlich handelten, sondern in ein "Betrugssystem" eingebunden waren. Die Offenheit missfällt allerdings den Verteidigern. "Ich rate meinem Mandanten dringend davon ab auszusagen", erklärte der Anwalt eines ehemaligen Vorstands.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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