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Landesbank Berlin klagt Namensrechte an Sparkasse ein

Archivmeldung vom 27.03.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die Landesbank Berlin hat vor dem Berliner Landgericht eine Feststellungsklage erhoben, mit der sie das uneingeschränkte Nutzungsrecht an dem Namen "Sparkasse" erstreiten möchte. Das berichtet die Financial Times Deutschland (FTD).

Die Landesbank muss wegen EU-Auflagen die Bankgesellschaft Berlin und mit dieser die Berliner Sparkasse verkaufen. Sollte der potentielle Käufer den starken Markennamen "Sparkasse" jedoch nicht erwerben dürfen, dürfte der Verkauf erheblich weniger in die Kassen des Landes Berlin spülen. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband sieht sich als alleiniger Inhaber des Namensrechts. Ein Sprecher des DSGV sagte der FTD: "Es ist nicht vertretbar, dass Berlin einen Vermögenswert reklamiert, der der Gesamtheit der Sparkassen gehört."

Rückendeckung könnte die Landesbank Berlin vom EU-Binnenmarktkommissar McCreevy bekommen. Dieser entscheidet in den nächsten Tagen darüber, ob ein derzeit ruhendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wieder aufgenommen wird. Das Verfahren richtet sich gegen das nach deutschem Recht geschützte Namensmonopol der Sparkassen.

Quelle: Pressemitteilung Banktip.de

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