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Private Krankenversicherung wird für mindestens zwei Millionen Kunden deutlich teurer

Archivmeldung vom 27.06.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Benjamin Klack / pixelio.de
Bild: Benjamin Klack / pixelio.de

Kunden der privaten Krankenversicherer Axa, Central, Continentale, BBKK und UKV müssen in Zukunft mit deutlich stärkeren Beitragserhöhungen rechnen als üblich. Nachdem Axa schon im Mai bekanntgegeben hatte, den derzeitigen Rechnungszins von 3,5 Prozent im Altbestand abzusenken, bestätigten auch die übrigen vier Gesellschaften dem "Handelsblatt" (Freitagausgabe), diesen Schritt gehen zu müssen.

Grund sei die andauernde Niedrigzinsphase an den Kapitalmärkten, heißt es bei den betroffenen Unternehmen. Mit dem Rechnungszins kalkulieren die insgesamt 48 in Deutschland tätigen Krankenversicherer die Höhe der Alterungsrückstellungen, mit denen für die Kunden hohe Beitragserhöhungen im Alter abgefedert werden.

Jährlich ermittelt die Finanzaufsicht Bafin, ob die einzelnen Anbieter in der Lage sind, diesen Rechnungszins über die Dauer der Kapitalanlage zu erwirtschaften. Bei der letzten Prüfung im April kam heraus, dass 18 Unternehmen diesen Wert nicht mehr erreicht haben und ihren Rechnungszins absenken müssen; die Namen der betroffenen Unternehmen hat die Bafin nicht herausgegeben und sich auch nicht zu deren Marktanteil geäußert.

Nach Angaben der Continentale und der Versicherungskammer Bayern, zu denen BBKK und UKV gehören, werde der Rechnungszins sukzessive abgesenkt, um massive Beitragssprünge zu vermeiden. Nach einer Faustregel gilt: Sinkt der Rechnungszins um 0,1 Prozent, steigt der Beitrag um rund einen Prozent. Für die neuen Unisex-Tarife in der privaten Krankenvollversicherung haben die meisten Gesellschaften einen Rechnungszins von 2,75 Prozent angesetzt. Der Rechnungszins für die alten Bisex-Tarife könne innerhalb eines Zeitraumes von beispielsweise zehn Jahren an die Unisex-Tarife angeglichen werden, falls die Kapitalmarktsituation dies erfordere, sagte ein Sprecher der Continentale.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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