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Chaos und Schonfrist durch Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz

Archivmeldung vom 24.11.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

"Die neu eingeführte Registrierungspflicht für Elektrogeräte in Deutschland, die heute in Kraft tritt, wirft den Handel in Europa zurück und beschädigt den gemeinsamen Binnenmarkt. Deutschland hat wieder einmal ein System mit Perfektionsanspruch entwickelt, das sich als wenig pragmatisch erweist.

Der Handel, und davon sind insbesondere die Importeure und viele kleine und mittelständische Unternehmen betroffen, wird unnötig erschwert. Es müssen europaweit abgestimmte und handelsfreundliche Lösungen gefunden werden." Dies erklärte Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), heute in Berlin anlässlich der heute ablaufenden Frist nach dem 'Elektro- und Elektronikgerätegesetz'.

Ab dem 24. November 2005 dürfen Elektrogeräte in Deutschland nur in Verkehr gebracht werden, wenn der Hersteller sich beim 'Elektro-Altgeräte Register EAR' hat registrieren lassen. Dabei gelten als Hersteller im Sinne des Gesetzes auch Importeure und Händler, die Elektrogeräte unter eigenem Markennamen vertreiben. Viele Unternehmen sind den ihnen auferlegten Verpflichtungen noch nicht nachgekommen, die Gründe hierfür sind vielfältig: das viel zu spät abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren, viele bis heute ungeklärte Fragen zur Umsetzung des Gesetzes, das überaus komplizierte viel zu aufwendige Verfahren zur Registrierung, die lange Zeit ungeklärten Fragen zur Garantiestellung, die verzögerte Anerkennung von Garantiesystemen oder die fehlenden Kapazitäten zur Bewältigung der Antragsflut.

"Dieses Gesetz ist nicht bis zu Ende durchdacht. Die "Schonfrist", die jetzt eingeführt werden soll, kann nur eine erste Notlösung sein. Wir bemühen uns mit anderen darum, eine weiterreichende Regelung zur Lösung des Problems zu finden. Schon jetzt ist abzusehen, dass nicht alle Unternehmen rechtzeitig registriert werden können. Wir empfehlenden Unternehmen alles zu tun, um zumindest eine Vorregistrierung zu erreichen und, wenn dies nicht gelingen sollte, die unternommen Bemühungen entsprechend zu dokumentieren", so Börner abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA)

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