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Waffenhersteller streiten um ein Patent für robustere Sturmgewehre

Archivmeldung vom 16.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Sturmgewehr RS9 von C. G. Haenel (Symbolbild)
Sturmgewehr RS9 von C. G. Haenel (Symbolbild)

Foto: Reise Reise
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Beim 7. Nichtigkeitssenat des Bundespatentgerichts ist eine Klage anhängig, mit der ein Hersteller von Sturmgewehren aus Thüringen die Erklärung der Nichtigkeit eines Patents begehrt, dessen Inhaber ein konkurrierender schwäbischer Hersteller ist. Das europäische Patent mit der Nummer 2 018 508 betrifft ein Waffenverschlusssystem für Feuerwaffen.

Die Klägerin ist der Auffassung, dass das Patent nicht hätte erteilt werden dürfen und hat vor dem Bundespatentgericht gegen die Patentinhaberin eine Nichtigkeitsklage nach § 81 PatG erhoben. Bei dem angegriffenen Schutzrecht handelt es sich um ein europäisches Patent, das vom Europäischen Patentamt erteilt worden ist. Das Bundespatentgericht kann die Nichtigerklärung eines europäischen Patents nur mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland anordnen. Die Entscheidung des Bundespatentgerichts hat daher keine Auswirkung auf den Bestand des Patents in anderen Ländern des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ).

Das klagegegenständliche Patent bezieht sich auf das Problem von in Waffen eindringenden Flüssigkeiten. Die Klägerin macht geltend, das Patent sei (gegenüber der ursprünglichen Anmeldung) unzulässig erweitert und nicht patentfähig, weil die für das Problem gefundene und unter Schutz gestellte Lösung nicht neu und erfinderisch sei. Die Beklagte tritt der Klage in vollem Umfang entgegen.

Der Senat hat für den 30. September 2022 um 9.30 Uhr Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt.

Az. 7 Ni 29/20 (EP) - Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht

Quelle: Bundespatentgericht (ots)

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