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Nutzer lehnen neue Regeln beim Crowdinvesting ab

Archivmeldung vom 05.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Marc Boberach / pixelio.de
Bild: Marc Boberach / pixelio.de

Nutzer von Crowdinvesting-Plattformen im Internet fühlen sich über Chancen und Risiken ihrer Geldanlage in Start-ups gut informiert und halten eine stärkere Reglementierung von Investitionen durch die Politik für unnötig. Das ist das Ergebnis einer Blitzumfrage des Digitalverbands BITKOM unter mehr als 130 Investoren.

So geben 90 Prozent der Crowdinvesting-Nutzer an, dass die Projekte transparent vorgestellt wurden. 62 Prozent halten sich sogar für besser informiert als bei klassischen Investitionen, etwa bei Banken. Gerade einmal 8 Prozent fühlen sich schlechter informiert. Praktisch alle Crowdinvestoren (98 Prozent) sind sich über das Risiko bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Geldes im Klaren. Und 95 Prozent möchten auch künftig einen Teil ihres Geldes auf diese Weise investieren. „Die Zahlen belegen eindeutig: Es ist nicht notwendig, Crowdinvesting in Deutschland stärker zu reglementieren. Die im Kleinanlegerschutzgesetz vorgesehenen bürokratischen Regelungen sind überflüssig und würden Crowdinvesting in Deutschland nur unattraktiv machen“, sagt BITKOM-Vizepräsident Ulrich Dietz.

Das vom Bundeskabinett beschlossene Kleinanlegerschutzgesetz hat das Ziel, Kleinanleger bei Investitionen besser zu schützen. Es sieht zwar für Crowdfinanzierung Ausnahmen vor. Diese reichen aber aus Sicht des BITKOM nicht aus. So gelten sie nur bis zu einer Gesamt-finanzierungsumme von 1 Million Euro. Einzelinvestoren dürfen sich nur mit 1.000 Euro beteiligen, eine Obergrenze von maximal 10.000 Euro soll nur bei entsprechenden Vermögens- oder Einkommensnachweisen gelten. Außerdem müssen Anleger ein Informationsblatt ausdrucken und dies unterschrieben an die Crowdinvesting-Plattform zurücksenden. Und diese dürfen ebenso wie die Start-ups selbst nur sehr beschränkt im Internet um Investoren werben. „Alle diese neuen Vorschriften verbessern die Finanzierungssituation von Start-ups nicht, sondern es würde hierzulande schwerer, Geld bei Kleinanlegern einzusammeln“, so Dietz. „Crowdinvesting muss von den bürokratischen Regelungen des Kleinanlegerschutzgesetzes in deutlich größerem Umfang als bisher vorgesehen ausgenommen werden.“

Drei Viertel der Crowdinvesting-Investoren (74 Prozent) erklären, sie würden ihre Einkommensverhältnisse gegenüber der Plattform oder dem Start-up nicht offenlegen. Damit dürften sie künftig maximal 1000 Euro in ein Projekt oder Start-up investieren. Gerade einmal 12 Prozent wären zu dieser Offenlegung bereit. Mehr als ein Drittel (37 Prozent) der Investoren haben in der Vergangenheit bereits Summen von mehr als 1000 Euro investiert. 5 Prozent aller Befragten haben sogar schon einmal mehr als 10.000 Euro für ein einzelnes Investment eingesetzt. Nur jeder Vierte (26 Prozent) wäre bereit, das vorgeschriebene Informationsblatt auszudrucken und unterschrieben zurückzusenden. Jeder Zweite (48 Prozent) hält das für zu aufwändig. 17 Prozent wären dazu gar nicht in der Lage – sie besitzen überhaupt keinen Drucker. Dietz: „Das geplante Kleinanlegerschutzgesetz macht Crowdinvesting bürokratisch, langsam und unattraktiv. Bundesrat und Bundestag sind jetzt aufgerufen, diese überflüssigen Änderungen zu stoppen.“

Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Blitzumfrage unter 186 Nutzern von Crowdinvesting-Plattformen, von denen 133 bereits online investiert haben.

Quelle: BITKOM

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