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Bundesregierung klagt gegen Almunias EEG-Beihilfeverfahren

Archivmeldung vom 28.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Die Bundesregierung klagt offenbar gegen das von EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia eingeleitete EEG-Beihilfeverfahren. Die Klage sei am frühen Freitagnachmittag beim Gericht der Europäischen Union eingereicht, berichtet das "ARD-Hauptstadtstudio" unter Berufung auf das Wirtschaftsministerium. Mit dem Beihilfeverfahren will die EU prüfen, ob die Ökostromrabatte für die Industrie in Deutschland das europäische Wettbewerbsrecht verletzen.

Energieintensive Unternehmen, wie Aluminiumhersteller oder Unternehmen der Chemiebranche, sind zu fast 100 Prozent von der EEG-Umlage befreit. EU-Kommissar Almunia will derzeit eine Befreiung von nur noch 80 Prozent. Die Einreichung der Klage ist eine neue Eskalationsstufe im Streit zwischen Deutschland und der EU um das EEG. In der Union, im Bundeswirtschaftsministerium und in den Industrieverbänden wird befürchtet, dass dadurch viele Unternehmen in der Grundstoffindustrie schließen müssten. Von bis zu 200.000 Arbeitsplätzen in Deutschland ist die Rede. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel befindet sich derzeit in Italien und hat sich zur Klage bisher nicht geäußert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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