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Große Teile der Metallindustrie unterlaufen Regeln zum Schutz von Leiharbeitern

Archivmeldung vom 21.09.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Metaller in der Metallindustrie (Schweißer) bei der Arbeit (Symbolbild)
Metaller in der Metallindustrie (Schweißer) bei der Arbeit (Symbolbild)

Bild: Dietmar Meinert / pixelio.de

Die neuen Regeln zum Schutz von Leiharbeitern werden von großen Teilen der Metall- und Elektroindustrie in Deutschland unterlaufen. 13 regional geltende Tarifverträge erlauben inzwischen Abweichungen von der gesetzlichen Regelung, wonach Leiharbeiter höchstens 18 Monate lang in einer Firma eingesetzt werden dürfen.

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor, die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vorliegt. Wie die Einträge im Tarifregister des Bundesarbeitsministeriums zeigen, überschreiten Tarifverträge in elf Bundesländern diese Grenze und nutzen damit eine Übergangsfrist. Wie viele Leiharbeiter davon betroffen sind, kann die Bundesregierung nicht sagen.

Das Bundesarbeitsministerium verwies darauf, dass die Tarifvertragsparteien "noch bis Oktober 2018 Zeit haben, um abweichende Regelungen zu treffen". Experten gehen davon aus, dass noch zahlreiche weitere Branchentarifverträge hinzukommen, um die Höchsteinsatzdauer zu umgehen. Die neue Vorschrift war mit der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes am 1. April eingeführt worden. Sie soll Leiharbeiter - die zumeist schlechter bezahlt werden - davor schützen, dass sie immer wieder auf derselben Stelle eingesetzt werden, ohne eine Festanstellung zu bekommen. In der Praxis verlängern viele Unternehmen, etwa Autohersteller, die Einsatzzeit von Leiharbeitern einfach auf 48 Monate, um Lohnkosten zu sparen.

Branchenkenner verweisen aber darauf, dass auch die Gewerkschaften durchaus ein Interesse an diesen Leiharbeitsverträgen haben, um die Stammbelegschaft zu schützen. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke kritisierte: "Die Höchstüberlassungsdauer ist eine Mogelpackung, denn sie begrenzt Leiharbeit in keiner Weise." In ihrem Wahlprogramm fordern die Grünen, dass Leiharbeiter vom ersten Tag an mindestens den gleichen Lohn erhalten wie Stammbeschäftigte - und zusätzlich eine Flexibilitätsprämie. Müller-Gemmeke sagte: "Das wäre gerecht und davon würden die Leiharbeitskräfte tatsächlich profitieren."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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