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Heftige Kritik an Regierungsplänen: BDI für "völlig freie Grenzen" für Investoren aus dem Ausland

Archivmeldung vom 19.08.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.08.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

BDI-Präsident Jürgen Thumann kritisiert das von der Regierung geplante Veto-Recht gegen ausländische Investoren in Deutschland. "Wir brauchen die Ausländer", sagte er im ZDF. Auch der Wirtschaftsexperte Dennis Snower fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf, der morgen vom Kabinett verabschiedet werden soll.

BDI-Präsident Thumann lehnt den Gesetzentwurf komplett ab. Im ZDF forderte er "völlig freie Grenzen". Deutschland brauche die Ausländer, so Thumann, "sie müssen in Deutschland investieren". Er verwies darauf, dass ausländische Investoren zwei Millionen Arbeitsplätze sichern würden. Thumann: "Wir können als deutsche Industrie die notwendigen Investitionen, um weitere Arbeitsplätze hier zu schaffen, nicht alleine tätigen."

Auch das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) kritisiert das Regierungsvorhaben. IfW-Präsident Dennis Snower sagte im ZDF: "Wenn man mit diesem Gesetz Barrieren gegen den Wettbewerb aufstellen kann, dann würde ein Schaden entstehen." Der Wirtschaftsexperte fordert, dass ein unabhängiges Gremium ein mögliches Übernahmeverbot überprüfen müsse, zum Beispiel die Monopolkommission: "Die Unabhängigkeit ist wirklich wichtig." Es dürfe nicht möglich sein, "dass politisch motivierte Eingriffe zustande kommen". Außerdem fordert Snower, das Gesetz nur auf staatlich dominierte Investoren zu beschränken und nicht - wie bislang vorgesehen - auch auf private ausländische Unternehmen anzuwenden.

Nach langer regierungsinterner Debatte will die Koalition morgen (Mittwoch) im Kabinett die Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes auf den Weg bringen. Danach soll die Regierung verhindern können, dass ein ausländischer Investor 25 Prozent oder mehr von einem deutschen Unternehmen kauft. Voraussetzung laut Gesetzentwurf, der dem ZDF vorliegt: Der Kauf muss "die öffentliche Ordnung oder Sicherheit" beeinträchtigen.

Quelle: ZDF

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