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BGH kippt Banken-Gebühren bei Verbraucher-Krediten

Archivmeldung vom 13.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos

Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Banken von ihren Kunden keine Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite verlangen. Entsprechende Klauseln in Kreditverträgen seien unwirksam, urteilte der BGH am Dienstag.

Betroffene haben demnach Anspruch auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren für alle ab Januar 2011 geschlossenen Verträge, weshalb den Banken nun Rückzahlungsforderungen in Millionenhöhe drohen.

Zur Begründung seines Urteils führte der BGH aus, dass die Banken die Kreditanträge aus ihrem eigenen Geschäftsinteresse heraus ohnehin bearbeiten müssen und laut Gesetz lediglich Zinsen erheben dürfen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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