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EU: Banken-Abwicklungsbehörde Zuständigkeit nur für 130 Großbanken

Archivmeldung vom 25.09.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.09.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

In den Streit um den geplanten europäischen Abwicklungsmechanismus für marode europäische Banken kommt Bewegung: Es werde diskutiert, die Kompetenzen des EU-Abwicklungsregimes zu begrenzen, erfuhr das "Handelsblatt" aus Regierungs- und Notenbankkreisen. Die Abwicklungsbehörde solle nicht, wie bisher von der EU-Kommission geplant, für alle 6.000 Banken der Euro-Zone zuständig sein, sondern nur für die rund 130 Finanzinstitute, die unter die Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) gestellt werden.

Diese Idee könne Bestandteil eines möglichen Kompromisses werden. In der Bundesregierung, die den ursprünglichen EU-Vorschlag heftig kritisiert hatte, wird die Idee unterstützt. Allerdings wird betont, dass die Kompetenzbeschränkung alleine nicht ausreichen werde. Solange die Staaten - und damit die Steuerzahler - für eine Bankenabwicklung zahlen müssen, will man die Entscheidung nicht Brüssel überlassen. Die Budgethoheit müsse sichergestellt werden, hieß es in Berliner Regierungskreisen.

Die Beschränkung auf die 130 Großbanken unter EZB-Aufsicht sei nur ein erster Schritt. Auch in Notenbankkreisen wird der Vorschlag unterstützt. Die EZB hatte sich von Anfang an bei der Aufsicht auf die 130 großen und grenzüberschreitenden Finanzinstitute konzentriert. Die EU-Kommission will hingegen beim Abwicklungsregime für alle 6.000 Banken der Währungsunion zuständig sein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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