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Deutsche Wirtschaft fürchtet Schäden durch schärferes Reiserecht

Archivmeldung vom 24.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Die deutsche Wirtschaft fürchtet einen massiven Schaden für die Reisebranche, sollte die Bundesregierung das Reiserecht wie geplant deutlich verschärfen. "Sollte es bei der bestehenden Regelung bleiben, ist die Vermittlung von Einzelleistungen in stationären Reisebüros kaum noch möglich. Damit wäre die Zukunft von zahlreichen kleinen und mittelständischen Reisebüros sowie der damit verbundenen Arbeitsplätze gefährdet", heißt es in einem Positionspapier des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), berichtet das "Handelsblatt".

Hintergrund ist die neue EU-Pauschalreiserichtlinie, die bis Ende 2017 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Sie soll den Verbraucher unter anderem vor den Auswirkungen einer Insolvenz von Reiseanbietern schützen. So wolle das Ministerium auch einzelne Reiseleistungen, etwa die Vermittlung von Ferienwohnungen, mit Pauschalreisen gleichstellen, sofern durch sie "Rahmen und Grundzüge der Reise vorgegeben sind".

"Mit der aktuellen Formulierung wird aber Tür und Tor dafür geöffnet, dass zukünftig fast alle Reiseleistungen als Pauschalreise angesehen werden, denn auch die einfache Hotelübernachtung oder eine Bahnfahrt geben den "Rahmen" einer Reise vor", warnt der DIHK. Anbieter oder Vermittler solcher Einzelleistungen wären dann Reiseveranstalter, die "erheblichen Pflichten" im Hinblick auf Information, Fürsorge, Insolvenzabsicherung unterlägen.

Kritisch sieht der DIHK auch die geplanten Regelungen bei der Vermittlung einzelner Reiseleistungen wie zum Beispiel der Buchung eines Fluges und eines Mietwagens durch einen Kunden. "Hier wird der Reisevermittler laut Richtlinie in Zukunft zum Anbieter "verbundener Reiseleistungen" und unterliegt damit der Insolvenzabsicherung." Weise er alle Einzelleistungen beispielsweise in einer Gesamtrechnung aus, werde er sogar zum Reiseveranstalter. "In der Folge muss er dann wesentlich mehr Pflichten gegenüber dem Kunden erfüllen", so der DIHK.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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