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Jobcenter wollen gründlicher nach eigenen Fehlern suchen

Archivmeldung vom 16.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Bundesarbeitsagentur
Bild: Bundesarbeitsagentur

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Jobcenter angewiesen, Hartz IV-Bescheide intensiver auf mögliche Rechtsfehler zu untersuchen. Das berichtet die "Bild-Zeitung" unter Berufung auf eine interne BA-Weisung, mit der die Zahl von fast 400.000 Widersprüchen und Klagen gegen Hartz-Bescheide eingedämmt werden soll.

"Die Anzahl an Widersprüchen und Klagen, die teilweise hohen Bearbeitungsrückstände, sowie die nach wie vor bundesweit zu niedrige Erfolgsquote in den Klageverfahren machen weiterhin Handlungsbedarf deutlich", mahnt die BA laut "Bild-Zeitung" in der Weisung. Es müsse eine "bundesweit gleichwertig hohe Qualität und Rechtsmäßigkeit" bei Entscheidungen der Jobcenter erreicht werden.

Die Zahl der Widersprüche gegen Hartz-Bescheide ist laut "Bild-Zeitung" Ende 2013 auf 193.966 gestiegen. Ende 2012 lag die Zahl noch bei 190.810. Zugleich waren Ende Dezember noch 201.157 Klagen von Hartz-Empfängern bei Sozialgerichten anhängig - rd. 3000 weniger als im Vorjahr. In einigen Jobcenter-Bezirken gehen dem "Bild"-Bericht zufolge fast alle Hartz-Empfänger gegen Bescheide vor.

In Gifhorn (Niedersachsen) klagten 96,5 Prozent der Hartz-Haushalte, in Oberspreewald-Lausitz (Brandenburg) 87,5 Prozent. Im Hochtaunus-Kreis (Hessen) legten 51,8 Prozent der Bedarfsgemeinschaften Widerspruch ein, in Ostprignitz-Ruppin (Brandenburg) 49,6 Prozent. Jeder dritte Widerspruch (35,5 Prozent) und fast jede zweite Klage (41,7 Prozent) wurde ganz oder teilweise zugunsten der Hartz-Empfänger entschieden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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