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Bürgel lehnte Auftrag der Deutschen Bahn AG wegen datenschutzrechtlicher Bedenken ab

Archivmeldung vom 12.02.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.02.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Einen Auftrag zur Überprüfung von 800 Mitarbeitern der Deutschen Bahn AG auf Querverbindungen zu Lieferanten hat Bürgel im Jahr 2006 abgelehnt.

Wie der Vorstand der Deutschen Bahn AG in seinem "Zwischenbericht zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit von Maßnahmen der Korruptionsbekämpfung in den Jahren 1998-2007" am 10.2.2009 gegenüber Verkehrsminister Tiefensee und dem Verkehrsausschuss des Bundestages bestätigte, hat die Wirtschaftsauskunftei Bürgel einen Auftrag der Deutschen Bahn AG auf Grund datenschutzrechtlicher Bedenken abgelehnt. In dem Auftrag ging es um die pauschale Überprüfung von ca. 800 Leitenden Mitarbeitern der Deutschen Bahn AG und weiterer DB-Gesellschaften auf Querverbindungen zu anderen Unternehmen wie Funktionen als Geschäftsführer oder Prokuristen beziehungsweise Kapitalbeteiligungen. Nach §29 des Bundesdatenschutzgesetzes muss ein berechtigtes Interesse für jeden Einzelfall nachgewiesen werden. Eine pauschale Überprüfung von Mitarbeitern ohne konkreten Verdacht ist datenschutzrechtlich nicht zulässig.

Quelle: Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG

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