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DGB gegen Korrekturen bei Mindestlohngesetz

Archivmeldung vom 21.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Logo
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Der DGB hat Forderungen aus der Union nach Korrekturen beim Gesetz zum Mindestlohn kategorisch zurückgewiesen. "Mit Bürokratie-Abbau lässt sich in Deutschland fast alles rechtfertigen. Aber eine Einschränkung der Dokumentationspflicht wäre kein Abbau von Bürokratie, sondern ein Spiel mit dem Feuer", sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell der "Saarbrücker Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe).

Im Mittelpunkt stünden Menschen, darunter viele Minijobber, die mit jedem Cent rechnen müssten. "Sie müssen darauf vertrauen können, dass der Mindestlohn kein leeres Versprechen ist, sondern auch gezahlt und nicht vorenthalten wird. Da ist es nicht zu viel verlangt, von Arbeitgebern eine ordentliche Dokumentation zu verlangen", meinte Körzell.

Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)

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