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Kassenzettel von famila und Rewe in der Kritik

Archivmeldung vom 07.05.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.05.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Mangelnder Datenschutz im Handel unter Beschuss. Bild: pixelio.de, Rainer Sturm
Mangelnder Datenschutz im Handel unter Beschuss. Bild: pixelio.de, Rainer Sturm

Die Einzelhandelskonzerne famila, Rewe und Penny geraten wegen Einwilligungserklärungen zur Weitergabe von Kundenkontodaten ins Visier von Verbraucherschützern. Einem Bereicht von NDR Info zufolge hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen bereits Klage beim Landgericht gegen einen Kieler famila-Markt eingereicht.

Das Unternehmen soll von Kunden ohne deren Wissen beim Bezahlen zweifelhafte Einwilligungen zur Weitergabe von Daten einfordern. Dies betrifft Kunden, die per Unterschrift und EC-Karte bezahlen.

Kostenersparnis im Fokus

"Dieses umstrittene Verfahren, dem sich viele Unternehmen verschrieben haben, ist nichts als eine Einzugsermächtigung, bei der keine Gebühren anfallen. Zudem müssen Verbraucher eine dezidierte Willenserklärung über die Weitergabe der Kontoinformationen an Dritte geben", so Datenschützer Hans Zeger von der Arge Daten auf Anfrage von pressetext. Dem Fachmann nach bezieht sich die Willenserklärung aber ausschließlich auf den Kauf von Waren. Ohne erneute Hinweise seitens des Personals sei eine Datenweitergabe nicht zulässig.

Die Praxis erfreut sich neben Handelsfirmen wie Rewe und Penny auch an Tankstellen sowie in einigen Möbelhäusern wachsender Beliebtheit. Auch dort lassen sich auf den Kassenzetteln ähnliche Einwilligungserklärungen finden. Datenschützer gehen unterdessen davon aus, dass die Klage eine Signalwirkung für viele andere Händler hat. Dabei könnte jeder Kunde schnell in die Falle tappen. Denn in aller Eile beim Einkauf nimmt sich ein Großteil der Konsumenten nicht die Zeit, das Kleingedruckte auf der Rückseite des Kassenbons genauer zu studieren.

Intransparente Verwendung der Daten

Aus diesem Grund dürften viele nicht wissen, dass sie auf diese Weise der Weitergabe ihrer Kontodaten zustimmen. Kritiker gehen sogar noch weiter und vermuten, dass Verbraucher, die kein Bargeld oder keine Kreditkarte haben, quasi dazu gezwungen werden einzuwilligen. Bei famila ist die auf den Kassenzetteln gedruckte Erklärung 35 Zeilen lang. Außerdem ist nicht ersichtlich, wer alles Zugriff auf die erhobenen und weitergeleiteten Daten hat. famila gibt die Kontodetails an nicht näher erläuterte "angeschlossene Vertragspartner" weiter.

famila sieht jedoch keine rechtlichen Bedenken und verweist darauf, dass die Informationen lediglich beim Zahlungsdienstleister Telecash landen. Dieser baue unter anderem Sperrlisten auf, an die andere Unternehmen angeschlossen seien. Sollte ein Konto nicht gedeckt sein oder ein Kunde eine Zahlung von sich aus rückabwickeln wollen, würden seine Daten auf der Liste erfasst. Die Namen der Verbraucher würden nicht gespeichert. Ähnlich argumentieren auch Penny und Rewe, die Kontoinformationen von Kunden an den Dienstleister easycash leiten.

Quelle: pressetext.deutschland Florian Fügemann

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