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vbw erteilt Forderung nach gesetzlichem Mindestlohn von 12 Euro strikte Absage

Archivmeldung vom 05.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de

Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. erteilt der Forderung der Hans-Böckler-Stiftung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro eine klare Absage.

"Die Forderung passt überhaupt nicht in die Zeit. Die deutschen Unternehmen sowie ihre Belegschaften stehen durch die Corona-Krise vor existenziellen Herausforderungen. Es muss jetzt darum gehen, das Überleben der Unternehmen zu sichern. Dazu benötigen sie vor allem Liquidität. Was sie sicher nicht brauchen, sind neue Belastungen", sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die vbw verweist darauf, dass die Beschäftigten durch den Staat richtige und umfassende Unterstützung erhalten, vor allem durch das Konjunkturpaket der Bundesregierung und das Kurzarbeitergeld: "Der Staat hat damit auch ein Instrument geschaffen, Arbeitsplätze über die Krise zu retten. Eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro und damit eine Steigerung von über 28 Prozent würde weitere Arbeitsplätze gefährden in einer Zeit, in der wir durch Corona ohnehin steigende Arbeitslosigkeit erleben. Die Forderung in dieser Zeit ist nicht nachvollziehbar", so Brossardt.

Quelle: IBW Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft (ots)

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