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Wartezeit auf Schuldnerberatung beträgt im Schnitt 10 Wochen

Archivmeldung vom 14.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Bild: Statistisches Bundesamt

Personen, die aufgrund finanzieller Probleme im Jahr 2016 die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch nahmen, warteten durchschnittlich zehn Wochen auf einen ersten Beratungstermin. Trotz dieser durchschnittlichen Wartezeit konnte in 63 % aller Fälle bereits innerhalb der ersten drei Wochen nach Kontaktaufnahme durch die überschuldete Person mit der Beratungsarbeit begonnen werden. Dies sind erste Ergebnisse der Überschuldungsstatistik 2016, die das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Aktionswoche der Schuldnerberatung vom 19. bis 23. Juni 2017 veröffentlicht.

Bei jeder zehnten Beratung betrug die Wartezeit mehr als 20 Wochen. Da in Überschuldungsfällen häufig Zahlungsfristen und Mahnverfahren mit zusätzlichen Gebühren im Raum stehen, ist eine möglichst zeitnah beginnende Schuldnerberatung für die Betroffenen von großer Bedeutung. Im schlimmsten Fall können existenzielle Folgen eintreten, wie beispielsweise Stromsperren oder eine Kündigung des Mietvertrags. Eine längere Wartezeit resultiert häufig aus großer Nachfrage nach begrenzten Terminen der Beratungsstellen.

Hat die Beratungsarbeit begonnen, dauerte sie bei im Jahr 2016 beendeten Beratungen im Durchschnitt 16 Monate. Die Hälfte der Beratungen wurde innerhalb von neun Monaten abgeschlossen. Insgesamt gab es große Unterschiede in der Beratungsdauer, abhängig von der individuellen Schuldensituation der Beratenen. So dauerte die Beratungsarbeit durch eine Schuldnerberatungsstelle in 18 % der Fälle, die 2016 beendet wurden, länger als zwei Jahre.

Methodischer Hinweis:

Die Ergebnisse der Überschuldungsstatistik 2016 beruhen auf Angaben von 461 der insgesamt rund 1 400 Schuldnerberatungsstellen in Deutschland. Sie stellten anonymisierte Daten von rund 115 000 beratenen Personen mit deren Einverständnis bereit. Die Teilnahme an dieser Statistik ist sowohl für die Beratungsstellen als auch für die Ratsuchenden freiwillig. Die gemeldeten Daten werden anschließend auf die Grundgesamtheit der durch Schuldnerberatungsstellen beratenen Personen hochgerechnet.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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