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WSJ.de: Kartellamt zweifelt nicht an Preisabsprachen in der Bierbranche

Archivmeldung vom 27.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sudpfannen in einer Brauerei
Sudpfannen in einer Brauerei

Foto: User:Trexer
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundeskartellamt ist sich offenbar sehr sicher, dass es in der Bierbranche Preisabsprachen zwischen mehreren deutschen Brauereien gab. Wie das Wall Street Journal Deutschland unter Berufung auf eine mit den Untersuchungen vertraute Person berichtet, haben die Wettbewerbsaufseher die Dementis mehrerer Bier-Manager als "pauschal" und "nicht glaubhaft" bezeichnet. Den Erklärungen stünden detaillierte Aussagen von geständigen Brauerei-Verantwortlichen gegenüber, schreibt das Bundeskartellamt in einem Brief an die in Verdacht geratenen Brauereien, berichtet das Wall Street Journal Deutschland unter Berufung auf den Insider.

Die Wettbewerbsaufseher ermitteln gegen elf Brauereien und einen Branchenverband, nennt aber keine Namen. Sie gehen davon aus, dass in den vergangenen Jahren mindestens zwei Erhöhungen der Bierpreise das Ergebnis von Absprachen waren.

Nach Informationen des Wall Street Journal Deutschlands sollen von den Ermittlungen unter anderem die Brauerei-Unternehmen Veltins, Krombacher, Anheuser-Busch Inbev, Warsteiner, Bitburger, Radeberger und Carlsberg betroffen sein. Sprecher von Veltins, Krombacher, Warsteiner und Anheuser-Busch bestätigten, von den Untersuchungen betroffen zu sein. Die drei übrigen Unternehmen lehnten Stellungnahmen ab. Laut Wall Street Journal Deutschland haben zumindest Manager von Anheuser-Busch, Veltins und einer weiteren Brauerei die Preisabsprachen zugegeben.

Die Behörde selbst bestätigte dem Wall Street Journal Deutschland, dass sie wegen des Verdachts auf Preisabsprachen in der Bierbranche ermittle. Sollten die Wettbewerbsaufseher den Verdacht als bewiesen ansehen, könnten sie gegen die Brauereien nach Einschätzung von Branchenbeobachtern ein Bußgeld in insgesamt dreistelliger Millionenhöhe verhängen. Auf die betroffenen Bierproduzenten könnten zudem Schadensersatzforderungen des Groß- und Einzelhandels zukommen.

Link zum Artikel: www.wsj.de/article/SB10001424127887323906804579038471626797520.html

Quelle: Wall Street Journal Deutschland

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