37 400 erfolgreich ausgebildete Pflegefachkräfte im Jahr 2024
Im Jahr 2024 haben im zweiten Abschlussjahrgang nach Einführung der generalistischen Pflegeausbildung etwa 37 400 Personen ihre Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann erfolgreich beendet.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wählten dabei weiterhin die meisten Absolventinnen und Absolventen (99 %) die 2020 bundesweit eingeführte generalistische Berufsbezeichnung und nur rund 1 % erwarb einen Abschluss mit Schwerpunkt Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (rund 280 Abschlüsse) oder Altenpflege (rund 80 Abschlüsse).
9 % mehr neu abgeschlossene Ausbildungsverträge als im Vorjahr
Knapp 59 400 Personen haben im Jahr 2024 eine berufliche Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann begonnen. Insgesamt stieg damit die Zahl der neuen Ausbildungsverträge unter den Auszubildenden gegenüber dem Vorjahr (2023: 54 400) um rund 9 % an. Insgesamt, also über alle Ausbildungsjahre hinweg, befanden sich 146 700 Personen in einer solchen Pflegeausbildung (2023: 146 900).
Ein Fünftel der Auszubildenden sind 30 Jahre oder älter, drei Viertel sind Frauen
Die Hälfte der Pflegeauszubildenden, die 2024 ihre Ausbildung begonnen haben, war 21 oder jünger. Das Durchschnittsalter lag bei 24 Jahren. Mit 19 % begannen aber auch viele Personen ab einem Alter von über 30 Jahren noch eine Ausbildung zur Pflegefachperson. Über alle Ausbildungsjahre hinweg waren 21 % der Pflegeauszubildenden 30 Jahre oder älter. Knapp drei Viertel aller Pflegeauszubildenden zum Ende des Jahres (74 %) waren Frauen und gut ein Viertel (26 %) Männer.
Neue Auszubildende vor allem in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen beschäftigt
Der praktische Teil der Ausbildung zur Pflegefachperson kann in einem Krankenhaus, einer stationären Pflegeeinrichtung oder einer ambulanten Pflegeeinrichtung absolviert werden. Im Jahr 2024 absolvierten die Pflegeauszubildenden mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag mit rund 51 % (30 300) besonders häufig ihre Ausbildung in Krankenhäusern. Darauf folgten stationäre Pflegeeinrichtungen mit 35 % (21 000) und anschließend ambulante Pflegeeinrichtungen mit einem Anteil von rund 11 % (6 700). Im Hinblick auf die Art der Trägerschaft begannen 44 % oder 26 100 der neuen Pflegeauszubildenden ihre berufliche Ausbildung bei einem freigemeinnützigen Träger, also in Einrichtungen, die einer sozialen, humanitären oder religiösen Vereinigung angehören. 29 % (17 000) der neuen Auszubildenden fingen bei einem privaten Träger an und 25 % (14 900) bei einem öffentlichen Träger der praktischen Ausbildung.
1 200 Studierende im Pflegestudium nach dem Pflegeberufegesetz
Im Jahr 2024 konnten erstmals Zahlen zu Studierenden im Pflegestudium nach dem Pflegeberufegesetz ermittelt werden. Zum Jahresende befanden sich insgesamt etwa 1 200 Studierende in einem Pflegestudium, davon 740 Studienanfängerinnen und -anfänger. Den Bachelor-Abschluss inklusive einer Berufszulassung zur Pflegefachperson erreichten 2024 rund 140 Studierende. An einigen Hochschulen konnte das Studium bereits vor 2024 begonnen werden.
Hintergrundinformationen zur Pflegeausbildung und zum Pflegestudium:
In der Ausbildung zur Pflegefachperson, die mit dem Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) von 2017 begründet wurde, wurden die bis dahin getrennten Ausbildungen in den Berufen Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in sowie Altenpfleger/-in zum Berufsbild Pflegefachfrau/-mann zusammengeführt. Die Ausbildung wird seit 2020 angeboten und dauert in Vollzeit drei Jahre. Die Ausbildung findet an Pflegeschulen und in Krankenhäusern, stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen statt. Wie bei den meisten Gesundheits- und Pflegeberufen handelt es sich nicht um eine Berufsausbildung innerhalb des dualen Ausbildungssystems.
Neben der beruflichen Pflegeausbildung gibt es die Möglichkeit eines Pflegestudiums an Hochschulen, welches nach dem Pflegestudiumstärkungsgesetz seit 2024 vergütet und finanziert wird. An einigen Hochschulen konnte das Pflegestudium bereits vor dem Jahr 2024 begonnen werden, ab 2024 setzte die Finanzierung ein. Das duale Studium verbindet praktische und theoretische Inhalte und schließt mit dem akademischen Grad eines Bachelors ab. Die staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung ist Bestandteil der hochschulischen Prüfung. Die Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" beziehungsweise "Pflegefachmann" kann mit dem akademischen Grad geführt werden.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)