Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Wirtschaft Kartellamt rät zu Kündigung teurer Energieverträge

Kartellamt rät zu Kündigung teurer Energieverträge

Archivmeldung vom 30.12.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.12.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bundeskartellamt — BKartA —
Bundeskartellamt — BKartA —

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nachdem die Großhandelspreise für Energie stark gesunken sind, rät Kartellamtspräsident Andreas Mundt den Kunden, zu teure Verträge zu kündigen. "Ich kann nur sagen: Wechseln, wechseln, wechseln bei einem teuren Strom- oder Gastarif, man spart dadurch viel Geld und erhöht gleichsam den Druck auf die Anbieter", sagte er der "Rheinischen Post". "Gerade die Grundversorgungstarife sind häufig sehr teuer, aber im Markt lassen sich inzwischen wieder viele günstige Angebote finden."

Der Kartellamtschef erläuterte, warum die Behörde bei 57 Versorgern Prüfverfahren wegen eventuell zu hoher Preise für Strom, Gas oder Fernwärme begonnen hat: Es gehe darum, diesen Unternehmen klarzumachen, dass ihre Preise aktuell auffällig hoch seien, was ihre für Frühjahr anstehenden Abrechnungen der Strom- und Gaspreisbremsen beim Bund dann anfechtbar mache. "Die Versorger haben nun also Gelegenheit, noch einmal nachzurechnen. Wenn sich am Ende aber herausstellt, dass ein Missbrauch der staatlichen Entlastung vorliegt, werden wir dies mit Sanktionen belegen und Rückzahlungen an den Bund anordnen." 

Mundt sagte zudem, wenn die Bundesregierung die Fernwärme stark ausbauen wolle, müsse es klarere Regeln für deren Abrechnung geben, damit die Verbraucher keinen Nachteil haben. Im Gegensatz zur Strom- oder Gasversorgung könnten die Verbraucher bei der Fernwärme ihren Anbieter nicht wechseln. "Man ist Kunde eines regionalen Monopolisten, damit liegt es auf der Hand, dass die Preissetzung strengen Vorschriften unterliegen muss. Der Wettbewerb, also das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage, kann es in diesem Bereich nicht regeln." Bei den aktuellen Prüfverfahren in der Fernwärme ginge es auch darum, dass ein Unternehmen höhere Preise wegen teurerem Gas forderte, tatsächlich aber die Wärme anders erzeugte. "Die Fernwärmepreise müssen sich an der Entwicklung der tatsächlichen Kosten der Versorger und der allgemeinen Preisentwicklung in der Wärmeversorgung orientieren."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte kitt in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige