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Aktionäre können online an Hauptversammlungen teilnehmen

Archivmeldung vom 23.05.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Aktionäre können künftig per Internet an Hauptversammlungen teilnehmen und bei Abstimmungen online ihr Votum abgeben. Das sieht ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, der auf dem Höhepunkt der diesjährigen Hauptversammlungssaison veröffentlicht wurde. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) begrüßt die geplanten Neuregelungen.

„Das Aktienrecht wird den Bedürfnissen des Internetzeitalters angepasst“, sagte Prof. August-Wilhelm Scheer, Präsident des BITKOM. „Der Einsatz von E-Mail und Internet bei Hauptversammlungen vereinfacht das Verfahren für alle Beteiligten und verringert die Kosten.“ Das Einsparpotenzial wird auf bis zu 50 Millionen Euro pro Jahr geschätzt. Scheer: „Nicht zuletzt besteht die Aussicht, dass mehr Aktionäre an Hauptversammlungen teilnehmen und ihre Rechte aktiv wahrnehmen.“

Laut Gesetzentwurf können sich Aktionäre in Zukunft per Internet an Hauptversammlungen beteiligen, in Echtzeit ihre Fragen übermitteln und an Abstimmungen teilnehmen. „Auch ausländische Aktionäre können sich live einer Hauptversammlung ihrer Gesellschaft zuschalten, ohne lange Anreisewege in Kauf nehmen zu müssen“, sagte Scheer. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Änderung der Satzung der Aktiengesellschaft. Weitere Vorteile: Die Einberufung der Hauptversammlung, die Tagesordnung und sämtliche Anträge müssen den Anlegern auf der Homepage des Unternehmens und nicht mehr wie bisher in Papierform bekannt gemacht werden. Abstimmungsergebnisse sind ebenfalls auf der Internetseite zu veröffentlichen. Hat der Aktionär sein Wertpapierdepot – wie heute üblich – bei einer Bank, kann die hierfür erforderliche Kommunikation zukünftig auch in elektronischer Form per E-Mail erfolgen. Mit den geplanten Gesetzesänderungen wird eine EU-Richtlinie (2007/36/EG) in deutsches Recht umgesetzt.

Quelle: BITKOM

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