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LichtBlick leitet Nachprüfungsverfahren gegen Stadt Hamburg ein und fordert öffentliche Ausschreibung für Stromversorgung

Archivmeldung vom 24.03.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.03.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Hamburger Stromversorger LichtBlick hat soeben ein offizielles Nachprüfungsverfahren gegen die Freie und Hansestadt Hamburg bei der zuständigen Vergabekammer eingeleitet. Hintergrund ist die geplante, rechtswidrige Vergabe der Stromversorgung der städtischen Abnahmestellen an den schwedischen Energiekonzern Vattenfall ohne öffentliche Ausschreibung.

Dieses Vorgehen verstößt gegen geltendes Vergaberecht und europarechtliche Vorgaben. LichtBlick sieht sich zu diesem formalen Schritt gezwungen, weil die Stadt Hamburg Wettbewerbern keine Möglichkeit zur Abgabe von Vergleichsangeboten eröffnet hat. Eine von LichtBlick bis gestern 12 Uhr gesetzte Frist lies die Stadt ohne Reaktion verstreichen.

"Da die Stadt Hamburg offenbar nicht bereit ist, von der geplanten Unter-der-Hand-Vergabe an Vattenfall abzusehen, werden wir jetzt unser Recht, mit bieten zu dürfen, auf diesem Wege durchsetzen.", so Heiko von Tschischwitz, Geschäftsführer von LichtBlick - die Zukunft der Energie GmbH.

Die Stadt Hamburg erwägt, wie Ende der letzten Woche bekannt wurde, den laufenden Stromliefervertrag mit Vattenfall unter modifizierten wirtschaftlichen Konditionen um mindestens ein Jahr zu verlängern, ohne Vergleichsangebote einzuholen. Sie berief sich dabei auf eine im bestehenden Vertrag enthaltene Vertragsverlängerungsklausel mit Preisanpassungsmöglichkeit. Dieses Vorgehen ist rechtswidrig, weil Vertragsverlängerungen einer Neuvergabe gleichkommen, wenn wesentliche Vertragsbedingungen, beispielsweise der Preis, angepasst werden. Genau dies ist hier der Fall. Ob Vattenfall preislich wettbewerbsfähig angeboten hat, kann die Behörde nur im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung beurteilen. Das Auftragsvolumen im konkreten Fall wird mit jährlich rund 30 Millionen Euro angegeben.

"Im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen haben wir schon oft unsere Wettbewerbsfähigkeit unter Beweis stellen können. Diese Chance möchten wir auch in Hamburg bekommen.", so von Tschischwitz. "In Berlin versorgen wir zum Beispiel alle 2.000 Ampelanlagen, weil wir der günstigste Anbieter waren. Das ist das Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung, bei der wir unter anderem Vattenfall haben unterbieten können."

Die Europäische Kommission hat in jüngster Zeit mehrfach europarechtswidrig unterlassene Ausschreibungen zum Gegenstand von Vertragsverletzungsverfahren gemacht. Deutsche Gerichte erklären nicht ausgeschriebene Verträge als nichtig mit dem Ergebnis, dass Ausschreibungen nachgeholt werden müssen. "Über den konkreten Fall hinaus müssen wir bundesweit auf einer rechtskonformen Auslegung des Vergaberechts bestehen. Die auch heute noch oft angewendete Vergabepraxis deutscher Städte und Kommunen ohne Ausschreibungen ist nicht nur deutschen Gerichten und der Europäischen Union ein Dorn im Auge. Auch wir fordern im Interesse der Kunden und des Wettbewerbs, rechtswidrige Praktiken und alte Gewohnheiten abzulegen.", so von Tschischwitz.

LichtBlick ist ein in Hamburg ansässiges Stromversorgungsunternehmen, dass bundesweit nicht nur 190.000 Privatkunden versorgt, sondern auch eine Vielzahl von im Rahmen von öffentlichen oder privaten Ausschreibungen akquirierten Sondervertragskunden. Neben dem Land Berlin mit 10.000 Abnahmestellen und der RWTH Aachen gehören auch Unternehmen wie die Dresdner Bank oder die Drogeriemärkte von Budnikowsky zu den Kunden von LichtBlick. Die Handelskammer Hamburg zeichnete LichtBlick gestern für die seit Jahren kontinuierliche Schaffung neuer, nachhaltiger Arbeitsplätze in Hamburg aus.

Quelle: Pressemitteilung LichtBlick - die Zukunft der Energie GmbH

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