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Maklergebühren nach Einführung des Bestellerprinzips halbiert

Archivmeldung vom 04.11.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.11.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de

Nach der Einführung des Bestellerprinzips bei Wohnungsvermittlungen sind die Maklergebühren in Deutschland um die Hälfte zurückgegangen. Das berichtet "Bild" mit Verweis auf Daten des Statistischen Bundesamts. Demnach kam es bereits im Juni zu einem deutlichen Einbruch der Gebühren, die Mieter an Wohnungsmakler entrichten. Die Statistik erhebt alle Fälle, in denen Mieter für die Leistung eines Immobilienmaklers bezahlen.

Der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex für den Posten "Maklergebühr für Miete von Wohnung oder Haus" sank dabei von 106,7 im Mai auf den Wert von 53,4 im Juni. Dort verharrt er seitdem. Das entspricht einem Rückgang von 49,9 Prozent. Das Bestellerprinzip war am 1. Juni 2015 eingeführt worden.

Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Preisentwicklung: "Ein voller Erfolg für die Mieter", sagte der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbunds, Ulrich Ropertz, zu "Bild". Früher konnten die Vermieter die Kosten für einen Makler bei einer Neuvermietung auf die Mieter abwälzen. "Das hat jetzt endlich ein Ende", erklärte Ropertz.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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