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Anlegeranwälte gegen Anleger-Interessen?

Archivmeldung vom 12.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Pressemitteilung zu den Ergebnissen der Gesellschafterversammlungen der EGI (Euro Grundinvest) Publikumsfondsgesellschaften vom 21. Juli 2016.

Die anwesenden Anleger der Gesellschafterversammlungen folgten mehrheitlich dem vorgestellten Sanierungsplan. Dennoch dominierten die Anlegeranwälte mit den von ihnen vertretenen Stimmen die Gesellschafterversammlungen und verhindern bis dato den planmäßigen Vollzug der Sanierung durch jeweiligen Ausübung der von ihnen vertretenen Stimmrechte gegen die Mehrheit der persönlich anwesenden Gesellschafter.

Erstmals stellen sich Anlegeranwälte gegen den Willen der anwesenden Anleger; die Folgen dieses Interessenwiderstreits werden die Anleger zu tragen haben. Nach der Entkernung der EGI-Fonds durch Malte Hartwieg drohen den Anlegern nach den Gesellschafterversammlungen vom 21. Juli 2016 weitere unangenehme Überraschungen:

Die Folgen einer möglichen Insolvenz der Gründungsgesellschaften, die bei weiterer Inanspruchnahme durch die Anlegeranwälten mit unabsehbaren Folgen für die Anleger der Fonds, sollten durch den zusätzlichen Beitritt neuer Gesellschaften ausgeschlossen werden; der Beschluß wurde verhindert.

Die Geschäftsführung hat auf Basis der ermittelten Gesamtsituation, die durch die Initiatoren (Malte Hartwieg) verursacht wurde, allen Anlegern den, einzig praktikablen Vorschlag zur wirtschaftlichen Sanierung durch vollständige und simultane Liquidation der Publikumsgesellschaften unterbreitet. Die Geschäftsführung bot allen Anlegern gleichmäßig eine erste Auszahlung von 10 % ihrer Einlage im Rahmen dieser Lösung an, weitere Auszahlungen würden nach Fortschritt der Liquidation folgen; der Beschluß wurde verhindert, Auszahlungen an Anleger aus Erlösen sind aktuell nicht möglich.

Die Geschäftsführung wird sich zeitnah - direkt mit den Anlegern in Verbindung setzen, um sie über die Konsequenzen und die notwendigen nächsten Schritte zu informieren. Daneben werden Gespräche mit den Anlegeranwälten fortgeführt, um eine mögliche konsensuale Lösung zu erreichen.

Quelle: Euro Grundinvest (ots)

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