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Uhl: Telefonüberwachung bei der Deutschen Telekom AG führt zu gesetzlichem Handlungsbedarf

Archivmeldung vom 27.05.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Anlässlich der Berichterstattung über mögliche Verstöße gegen strafrechtliche und datenschutzrechtliche Vorschriften von Verantwortlichen der Deutschen Telekom AG erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB, der Obmann im Innenausschuss des Deutschen Bundestages. Ralf Göbel MdB und die zuständige Berichterstatterin, Beatrix Philipp MdB:

Die durch die Presse bekannt gewordenen Vorwürfe sind- sofern sie sich als zutreffend erweisen- ungeheuerlich Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Staatsanwaltschaft müssen lückenlos aufklären, ob es zu dem behaupteten, systematischen und organisierten Bruch des Fernmeldegeheimnisses gekommen ist. Es wird zu klären sein, ob die Konzernspitze davon wusste und Weisungen dazu erteilt hat.

Die bereits in der Presse erwähnte Drittfirma, die die Tat gegen Zahlung erheblicher Beträge begangen haben soll, lässt eine kriminelle Energie erkennen.

Ein derartiges Verhalten muss strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Telefonkunden haben ein Recht darauf, dass sie vor missbräuchlichem Umgang mit den Verbindungsdaten ihrer Telekommunikation wirksam geschützt werden.

Sollte sich nach Abschluss der Ermittlungen herausstellen, dass die strafrechtlichen Bestimmungen der hier einschlägigen Paragraphen 88 Telefonkommunikationsgesetz  und 206 Strafgesetzbuch (Bruch des Fernmeldegeheimnisses)  unzureichend sind, werden wir die datenschutzrechtlichen und strafrechtlichen Bestimmungen verschärfen.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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