Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Wirtschaft Staatsanwaltschaft startet Bußgeldverfahren gegen Volkswagen

Staatsanwaltschaft startet Bußgeldverfahren gegen Volkswagen

Archivmeldung vom 08.07.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat ein Bußgeldverfahren gegen Volkswagen eingeleitet. Das bestätigte die Ermittlungsbehörde am Freitag auf Anfrage von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR. Im Rahmen des Verfahrens könnte die Behörde die Gewinne abschöpfen, die VW durch den weltweiten Verkauf von elf Millionen Fahrzeugen mit manipulierten Schadstoffwerten erzielte. VW droht deshalb eine hohe Strafe in Deutschland. In anderen Fällen mussten Konzerne wie Siemens bis zu knapp 600 Millionen Euro im Rahmen solcher Verfahren zahlen.

Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe von der Braunschweig Ermittlungsbehörde sagte im Gespräch mit SZ, NDR und WDR, bei dem Verfahren gehe es um zwei Aspekte. Um die Ahndung eventueller Ordnungswidrigkeiten durch Geldbußen. Sowie, darin inbegriffen, gegebenenfalls auch um die "Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils", den VW durch den weltweiten Verkauf von elf Millionen Fahrzeugen mit mutmaßlich manipulierten Schadstoffwerten gehabt haben könnte, so Ziehe.

Genau das macht dieses Verfahren für Volkswagen so brisant. Hätte VW bei den elf Millionen Fahrzeugen nicht manipuliert, sondern in eine funktionierende Abgas-Reinigung investiert, dann wären die Gewinne vermutlich viel geringer ausgefallen. Den Differenz-Betrag könnte die Staatsanwaltschaft Braunschweig von VW kassieren, sofern sich am Ende des Verfahrens vor Gericht herausstellt, dass Volkswagen gegen Recht und Gesetz verstoßen hat. Genau das hat der Konzern zu Beginn des Abgas-Affäre bereits zugegeben.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig teilte dem VW-Vorstand zu dem Bußgeldverfahren mit, zu den einschlägigen Bestimmungen im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gehöre der Paragraf 17, Absatz vier. Diese Vorschrift besagt sinngemäß, dass der "wirtschaftliche Vorteil", den ein Täter aus einem Verstoß erzielt hat, vollständig abgeschöpft werden kann.

Mit diesem Paragrafen gibt es Erfahrungswerte bei anderen Unternehmen. Der Industriekonzern Siemens und die VW-Tochter MAN haben früher weltweit Regierungen, Beamte oder Geschäftspartner bestochen, um lukrative Aufträge zu bekommen. Nachdem das aufgeflogen war, musste Siemens knapp 600 Millionen Euro Bußgeld zahlen. Bei MAN waren es 150 Millionen Euro. In beiden Fällen schöpfte die Münchner Staatsanwaltschaft auf diese Weise illegal erzielte Gewinne ab.

"Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen", schreibt Paragraf 17, Absatz vier, vor. Unter Juristen gilt diese Regel als "Sprengsatz" bei solchen Verfahren. Im Fall VW soll sich nun der Konzern äußern. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat Volkswagen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte jute in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige