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Bundeskartellamt bestraft Audioprodukte-Hersteller Bose: Sieben Millionen Euro Geldbuße

Archivmeldung vom 02.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Geld (Symbolbild)
Geld (Symbolbild)

Bild: © CC0 / 2102033 / Pixabay

Das Bundeskartellamt hat laut einer Mitteilung von Donnerstag gegen die Bose GmbH, welche hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik herstellt und verkauft, eine Geldstrafe in Höhe von sieben Millionen Euro verhängt. Damit soll sie für die vertikale Preisbindung bestraft werden, wie das russische online Magazin „SNA News“ schreibt .

Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes zu lesen: "Das Verfahren ist demnach im Zusammenhang mit einem Amtshilfeersuchen der österreichischen Wettbewerbsbehörde und einer Durchsuchungsaktion im März 2018 eingeleitet worden.

Der Schwerpunkt des Unternehmens mit Sitz in Friedrichsdorf würde auf dem Vertrieb von Audioprodukten, vor allem Lautsprechern und Kopfhörern liegen, hieß es.

„Wir werfen der Bose GmbH vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung bei dem Vertrieb ihrer Audioprodukte durch beteiligte Vertragshändler eingeschränkt zu haben. Das Unternehmen hat darauf hingewirkt, dass etwa Kopfhörer oder Lautsprecher nicht erheblich unterhalb der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) angeboten werden“, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.

Das würde auf Kosten des Preiswettbewerbs und grundsätzlich auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher gehen.

„Die Botschaft ist klar: Vertikale Preisbindung wird nicht toleriert und konsequent verfolgt“, so Mundt weiter.

Die Behörde gab an, dass bei der Bußgeldfestsetzung die Tatsache zur Kenntnis genommen worden sei, dass Bose mit dem Bundeskartellamt umfassend kooperiert habe und das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung habe abgeschlossen werden können.

Der Bußgeldbescheid sei rechtskräftig, hieß es weiter. Gegen die beteiligten Händler und gegen die für Bose handelnden Personen seien keine Bußgeldbescheide ergangen."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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