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Hörsysteme: Geschenke von mehr als 1 Euro verboten

Archivmeldung vom 17.07.2025

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.07.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
1-Euro Münze
1-Euro Münze

Lizenz: PD-Amtliches Werk
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 17. Juli 2025 (Az. I ZR 43/24) entschieden, dass beim Verkauf von Hörsystemen keine Werbegaben im Wert von mehr als 1 Euro vergeben werden dürfen.

Hintergrund des Falls

Ein Akustiker hatte auf seiner Website damit geworben, seinen Kunden Payback-Punkte für jeden ausgegebenen Euro zu schenken.

Bei einer privaten Zuzahlung von 1000,- Euro wären das 100 Payback-Punkte im Gegenwert von 10 Euro. Der BGH hat diese Praxis für unzulässig erklärt und zwar bei einem Bonus von mehr als 1 Euro. Diese höchstrichterliche Entscheidung ist übertragbar auf alle medizinischen Hilfsmittel.

Quelle: Bundesinnung der Hörakustiker KdöR (ots)

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