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Deutsche Börse setzt Sanktionen gegen Russland um

Archivmeldung vom 08.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Frankfurter Börse: Innenansicht mit Blick auf die DAX-Kurstafel
Frankfurter Börse: Innenansicht mit Blick auf die DAX-Kurstafel

Foto: Dontworry
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Deutsche Börse AG hat schnell auf die Sanktionen gegen Russland reagiert: Sie verbietet Frankfurter Börsenhändlern den Handel mit Neuemissionen russischer Unternehmen oder Banken, die auf den Sanktionslisten der EU und den USA stehen, berichtet der Sender "HR Info".

Dazu habe die Deutsche Börse AG den Händlern auf dem Frankfurter Parkett klare Anweisungen erteilt. In dem Rundschreiben vom 5. August, aus dem das "ARD-Börsenstudio Radio" zitiert, heißt es unter anderem, "dass bis auf Weiteres sämtliche Transaktionen oder sonstige Geschäftstätigkeiten, - die eine - Unterstützung einer EU- oder US-Verbotenen neuen Finanzierung bezwecken oder bewirken, jetzt und in Zukunft verboten sind".

Ähnliche Anweisungen gebe es nach Auskunft von Fondsgesellschaften und Banken auch von der Bundesbank sowie der Finanzaufsicht Bafin, die auch die Einhaltung der Sanktionen kontrollieren. Die Deutsche Börse AG wollte ihr Schreiben auf Nachfrage nicht kommentieren, berichtet der Sender weiter. Ein Sprecher wies demnach aber darauf hin, dass die Börse streng auf die Vorschriften im Rahmen der Sanktionen achte und dazu mit den Behörden zusammenarbeite.

Die finanziellen Folgen, die der Deutsche Börse AG durch die Handelsbeschränkungen entstehen, würden derzeit untersucht, seien aber wahrscheinlich gering. Für Privatanleger, die im Moment Papiere etwa der Sberbank oder von Gazprom in ihren Depots hätten, blieben die Vorschriften der Finanzaufsicht ohne Folgen. Ihre russischen Aktien, Zertifikate oder Anleihen stammten in jedem Fall aus der Zeit vor dem Beginn der Sanktionen und seien von den Regelungen nicht betroffen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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