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Wem gehört Heckler & Koch?

Archivmeldung vom 26.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Heckler-&-Koch-Werk, Oberndorf am Neckar
Heckler-&-Koch-Werk, Oberndorf am Neckar

Foto: Aspiriniks
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der ehemalige Geschäftsführer von Heckler & Koch, Nicola Marinelli (62), will seinen Exarbeitgeber vor dem Landgericht Rottweil dazu zwingen, seine wahren Anteilseigner offenzulegen. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin BILANZ in seiner am Freitag erscheinenden Ausgabe, die der Tageszeitung "Die Welt" beigelegt ist. Marinelli behauptet, ein ausländischer Investor habe die Kontrolle über den Handfeuerwaffenhersteller, Hauslieferant der Bundeswehr und der deutschen Polizei, übernommen. Für solche Eigentümerwechsel in der sensiblen Rüstungsbranche ist eine Erlaubnis der Bundesregierung erforderlich.

Als Haupteigner gilt der in London lebende Deutsche Andreas Heeschen (56), er kontrolliert über 60 Prozent des Kapitals. Tatsächlich, so Marinelli, habe Heeschen aber Anteile an den französischen Investor Nicolas Walewski (52) weitergereicht, den Inhaber der Londoner Vermögensverwaltung Alken Asset Management. "Walewski kontrolliert die Mehrheit der Aktien. Er greift aktiv in die Geschäfte von Heckler & Koch ein", sagte Marinelli der BILANZ.

Marinelli war 2016 bei Heckler & Koch entlassen worden. Er hat dagegen beim Landgericht Rottweil Klage eingereicht, das Verfahren läuft. In einer sogenannten Change of Control-Klausel hatte er sich rund 500.000 Euro zusichern lassen für den Fall, dass ein neuer Mehrheitsaktionär ihn entlassen sollte. Und dies, so Marinelli, sei geschehen.

Walewski und das Unternehmen Heckler & Koch antworteten nicht auf Fragen von BILANZ. Heeschen ließ seinen Anwalt mitteilen, dass Walewski weder Funktion noch Einfluss bei Heckler & Koch habe. "Melde- und Freigabe bedürftige Erwerbsvorgänge" seien dem Bundeswirtschaftsministerium gemeldet und "von diesem freigegeben" worden, darüber hinaus seien keine Aktien veräußert und keine Stimmrechte übertragen worden.

Quelle: BILANZ (ots)

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